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Elterngeld Lebensmonate zu Kalendarmonate anteilig angeben?

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    Elterngeld Lebensmonate zu Kalendarmonate anteilig angeben?

    Hallo zusammen,

    ich habe für ein Kind Elterngeld erhalten, das Ende des Jahres 2019 geboren wurde. Die Bestätigung über die endgültige Zahlung des Elterngelds liegt mir vor, richtet sich aber bekanntermaßen nicht nach Kalendermonaten sondern nach Lebensmonaten des Kindes. Ist es korrekt, wenn ich die Zahlung für Mitte Dezember-Mitte Januar nur anteilig dem Jahr 2019 zurechne? Das Geld ist praktisch aber auch erst im Jahr 2020 überwiesen worden.

    Vielen Dank und viele Grüße

    #2
    Ist es korrekt, wenn ich die Zahlung für Mitte Dezember-Mitte Januar nur anteilig dem Jahr 2019 zurechne? Das Geld ist praktisch aber auch erst im Jahr 2020 überwiesen worden.
    Du selbst rechnest da gar nichts zu! Wenn dir für das Jahr 2019 keine Bescheinigung über Elterngeld erteilt wurde, gehört alles zu 2020. Die Bescheinigung

    für 2020 wirst du möglicherweise erst Anfang 2021 erhalten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Das verstehe ich nicht. Ich habe doch eine Bescheinigung über Elterngeld für das Jahr 2019 - halt meine Gesamt-Bescheinigung, ausgestellt im Juni 2020, ausgestellt von der Elterngeldstelle, die da lautet:

      Lebensmonate 1-2: xx.10.2019 - yy.12.2019: ZZZ €
      Lebensmonate 3-7: xx.12.2019 - yy.05.2020: YYY €

      Wenn ich für 2019 einfach nichts eintragen würde, würde ich doch Steuern hinterziehen?

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        #4
        Wenn auf der Bescheinigung auch steht, dass die Daten für 2019 so an das Finanzamt übermittelt wurden, dann kannst du die Werte eintragen,

        sonst nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Bei dem Bezug von Elterngeld gilt wie bei den meisten anderen Bezügen auch § 11 EStG.
          Anzusetzen ist es in dem Jahr, wo man das Geld erhalten hat.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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