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Hochzeit und Netto?

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    Hochzeit und Netto?

    Moin.
    Im letzten Jahr haben wir geheiratet. Ab Juni bekam ich ca. 300€ Netto mehr (incl. zwei halben Kindern auf der Karte). Müsste ich nicht diese 300 für die vorherigen Monate erstattet bekommen? Liegt es an der Zusammenveranlagung, wenn meine Frau nur einen 450€-Job hatte und der ja nicht mit auftaucht?
    So werden mir 755€ Erstattung angezeigt. Das kommt mit der Nettosumme pro Monat nicht hin.
    Oder stehe ich auf dem Schlauch?
    Danke euch.

    #2
    Weswegen hast Du denn 300€ netto mehr bekommen ? Gehaltserhöhung ? Kindergeburt ? Steuerklassenwechsel ? ...
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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      #3
      Genau. Steuerklassenwechsel. Dafür gab es monatlich 300 mehr nach der Hochzeit.

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        #4
        Hast Du denn schon ausgerechnet wie hoch die Erstattung ausgefallen wäre wenn Du nicht geheiratet hättest? Du kannst doch nicht davon ausgehen dass die Lohnsteuer genau der Einkommensteuer entspricht.

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          #5
          Okay. Ich hatte nur laienhaft gedacht. Ab Hochzeit = 300 pro Monat. Also nach der EkSt.erklärung bekomme ich diese nachträglich ausbezahlt, in denen ich noch nicht verheiratet war. Blöd von mir?

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            #6
            Hallo,

            nee, gar nicht blöd.
            Allein durch den Splittingvorteil müsstet ihr ca. 1500 Euro zurück bekommen. Wenn es dann doch nur 755 Euro sind ist das zumindest etwas seltsam, und überprüfenswert.

            Hat deine Frau einen richtigen Minijob (pauschalversteuert)? Aber egal, du schreibst ja, dass er nicht auftaucht (ergo gar nicht eingetragen, kann sich also auch nicht auswirken).

            Testweise könntest du mal eine Einzelveranlagung durchrechnen lassen, dann siehst du wie es ohne Hochzeit gewesen wäre. Grob müsste das mit der Lohnsteuer Anfang des Jahres mal 12 übereinstimmen.

            Hat der Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich gemacht? (ich weiß aber grad nicht ob das mit Hochzeit im laufenden Jahr zulässig wäre - aber warum nicht?)

            Und hast du die Anlage Vorsorgeaufwand?

            Stefan
            Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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              #7
              ich weiß aber grad nicht ob das mit Hochzeit im laufenden Jahr zulässig wäre
              Wenn die Steuerklasse III nur einen Teil des Jahres gegolten hat, ist kein Lohnsteuerjahresausgleich zulässig.

              Bei ElsterFormular kann man die Anlage Vorsorgeaufwand eigentlich nicht vergessen, da sie beim Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung automatisch

              hinzugefügt wird.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ich geh morgen früh mal ran, das alles zu checken.

                (Als ich willkürlich bei ihr 4310 € als Verdienst eintrug, ohne Lohnsteuerabgabe, kamen plötzlich über 2000 € raus.)

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                  #9
                  Was macht der Vorsorgeaufwand?

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                    #10
                    Hallo,

                    Als ich willkürlich bei ihr 4310 € als Verdienst eintrug, ohne Lohnsteuerabgabe, kamen plötzlich über 2000 € raus.
                    Dann aber Nachzahlung.
                    War die 755 Euro denn überhaupt eine Erstattung?

                    Was macht der Vorsorgeaufwand?
                    Das steuerpflichtige Einkommen und damit die Steuer reduzieren. Insbesondere sind das die Beiträge zu den Sozialversicherungen.

                    Wenn die Steuerklasse III nur einen Teil des Jahres gegolten hat, ist kein Lohnsteuerjahresausgleich zulässig.
                    Ich war mir nicht sicher weil die Klasse 3 ja praktisch rückwirkend gilt. Da könnte es ja eine Sonderregel geben.

                    Bei ElsterFormular kann man die Anlage Vorsorgeaufwand eigentlich nicht vergessen, da sie beim Ausfüllen der Lohnsteuerbescheinigung automatisch hinzugefügt wird.
                    Nun fang du nicht auch noch damit an.

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Danke, dass ihr mich unterstützt. Für mich sind das Böhmische Wälder.
                      Wo steht genau die Erstattung? Ist das nicht die Zahl in dem gestrichelten Feld ganz rechts? "Verbleibende Beträge"?

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                        #12
                        Hallo,

                        Wo steht genau die Erstattung? Ist das nicht die Zahl in dem gestrichelten Feld ganz rechts? "Verbleibende Beträge"?
                        Genau, in der Spalte "Insgesamt".
                        Mir ging es aber darum, ob es eine Erstattung (negativ) oder eine Nachzahlung (positiv) ist (?).

                        Und die Vorsorgeaufwendungen findest du in der Berechnung weiter unten in dem Abschnitt "Sonderausgaben".
                        Besonders bei den "beschränkt abziehbaren Sonderausgaben" sollte dort regelmäßig ein vierstelliger Betrag aufgeführt sein.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #13
                          Danke, Stefan.
                          Vorsorgeanlage habe ich komplett vergessen.
                          Meine Frau ist bei mir mit krankenversichert. Aber Elster will ihre Identifikationsnummer nicht akzeptieren. Warum? Weil sie als zusammen veranlagt auch steuerpflichtig ist und somit selbst versichert sein müsste? Bei Mini-Job kann sie dann nicht (weil nicht wirklich steuerpflichtig) gemeinsam veranlagt werden?

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                            #14
                            Wenn Du im Hauptbogen die Identifikationsnummer richtig abtippst, sollte das problemlos funktionieren. Wo genau meckert "Mein Elster" und hast Du wirklich die Identifikationsnummer wo eingegeben oder doch etwas Anderes wie z.B. die Steuernummer etc. ?
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Hallo,

                              Vorsorgeanlage habe ich komplett vergessen.
                              Dann bist du nicht mit ElsterFormular unterwegs (das Forum hier), sondern mit Mein Elster (siehe auch #7). Ich verschiebe das aber gleich mal, kein Problem.

                              Aber Elster will ihre Identifikationsnummer nicht akzeptieren.
                              Von welcher Nummer sprichst du? Und wo hast du versucht sie einzutragen?

                              Weil sie als zusammen veranlagt auch steuerpflichtig ist und somit selbst versichert sein müsste?
                              Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
                              Da sie kein (steuerpflichtiges) Einkommen hat ist sie auch nicht steuerpflichtig. Aber noch besser: Du kannst ihren Grundfreibetrag mitnutzen (das nennt sich Zusammenveranlagung). Und die Krankenversicherung läuft doch über dich (Famienversicherung), warum zweifelst du daran, dass das korrekt ist? Das Finanzamt schreibt da jedenfalls nichts vor.

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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