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Private Kfz Nutzung übersteigt Summe der Fahrtkosten

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    Private Kfz Nutzung übersteigt Summe der Fahrtkosten

    Hallo liebes Forum,

    ich erhalte folgende Fehlermeldung bei der Prüfung der Anlage EÜR:
    "Die Summe für die private KFZ-Nutzung (650,12€) übersteigt die Summe der Fahrtkosten für Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen (zum Beispiel Reparaturen, Wartungen, Treibstoff, Kosten für Flugstrecken, Kosten für öffentliche Verkehrsmittel) (260,45€)"

    Die in Zeile 19 eingetragene Private KFZ-Nutzung in Höhe von 650,12€ ergibt sich aus dem Fahrtenbuch des Firmenwagens;
    In Zeile 83 (Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen) handelt es sich um Kosten für Öffentliche Verkehrsmittel und Carsharing. (260,45)

    Wo liegt der Fehler?

    Ich bin selbstständig tätig, benutze einen Firmenwagen meiner GbR sowohl geschäftlich als auch privat (Protokollierung über Fahrtenbuch) und für einige Dienstfahrten nutze ich eben Öffis oder Carsharing..

    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Liebe Grüße,
    Eze.

    #2
    Gehört der PKW zum Betriebsvermögen der GbR? Handelt es sich um die EÜR der GbR?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie,
      danke für deine Antwort und die Rückfragen!
      Ja der PKW gehört zum Betriebsvermögen der GbR.
      Und nein es geht um meine private Eür.

      Vielen Dank und beste Grüße!

      Kommentar


        #4
        Hi Charlie24 , kannst du mir weiterhelfen? Vielen Dank und beste Grüße!

        Kommentar


          #5
          Meiner Meinung nach muss die private KFZ-Nutzung des Firmenwagen in der Anlage SE zur EÜR der GbR erklärt werden, nicht in deiner eigenen EÜR !

          Die Zurechnung erfolgt über den Feststellungsbescheid für die GbR. Die private KFZ-Nutzung gehört in die Zeile 14 deiner Sonderberechnung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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