Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

ER Ausfüllen als Minijobber

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    ER Ausfüllen als Minijobber

    Hallo,

    ich soll bei Elster die Anlage ER (EÜR) aufüllen und abschicken. Allerdings bin ich Studentin und habe nur einen Minijob. Soweit ich das richtig verstanden habe bezieht sich ER oder EÜR auf einen Betrieb, welchen ich natürlich nicht habe. Kann mir irgendwer weiter helfen? ich bin total verzeifelt und weiß nicht wie ich es ausfüllen soll?

    #2
    Wer verlangt eine EÜR von dir? Dein Finanzamt? Als Minijobber ist man angestellt. Wenn ein Minijob pauschal versteuert wird,

    gehört er überhaupt nicht in Steuererklärung. Ein auf Steuerklasse abgerechneter Minijob ist dagegen in der Anlage N zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ja mein FInanzamt meinte dass der Anhang ER fehlt!?

      Kommentar


        #4
        Zitat von StinaMül Beitrag anzeigen
        Ja mein FInanzamt meinte dass der Anhang ER fehlt!?
        Welche Anlagen hast du denn deiner Steuererklärung beigefügt? Eine EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) ist z. B. abzugeben, wenn der Steuererklärung

        die Anlagen G oder S beigefügt und dort Gewinne bzw. Verluste erklärt wurden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Um es mal klar zu sagen: Es gibt keine Anlage ER im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung. Es gibt die schon erwähnte Anlage EÜR für Selbständige und Gewerbetreibende und die Anlage R für Rentenbezieher.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Zitat von StinaMül Beitrag anzeigen
            Ja mein FInanzamt meinte dass der Anhang ER fehlt!?
            Hallo StinaMül,

            dann kann das Finanzamt dir am besten erklären, warum du eine EÜR abgeben sollst, ist dein "Minijob" vielleicht eine ganz geringe selbstständige Tätigkeit ?

            Tschüß

            Kommentar


              #7
              Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
              Um es mal klar zu sagen: Es gibt keine Anlage ER im Zusammenhang mit der Einkommensteuererklärung. Es gibt die schon erwähnte Anlage EÜR für Selbständige und Gewerbetreibende und die Anlage R für Rentenbezieher.
              Es gibt aber eine Anlage ER zur EÜR (und damit auch zur ESt-Erklärung)! Habe zwar keine Ahnung, wann man die abgeben muss aber grundsätzlich könnte es schon möglich sein, dass das Finanzamt eine "Anlage ER" anfordert...

              image_2181.pngimage_2182.png

              Kommentar


                #8
                Ups, ich fasse es nicht, danke für den Hinweis, wieder etwas gelernt. Ich denke, aber dass diese Anlage bei der TE vom bekannten Sachverhalt trotzdem nicht passen dürfte.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

                Kommentar

                Lädt...
                X