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Eintragung der ermässigten Umsatzsteuer im Elster Formular

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    Eintragung der ermässigten Umsatzsteuer im Elster Formular

    Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Eintragung der Daten in das Elster Umsatzsteuerformular für den Zeitraum vom 01.07.20-31.12.20 .
    Ich habe die Nettobeträge der Umsätze bei der Kennzahl 35 eingetragen. Dann habe ich die Vorsteuer(5%) und die Umsatzsteuer (16) % gegengerechnet.
    Das Ergebnis habe ich in Kennzahl 36 eingegeben. Die Sachbearbeiterin sagt mir jetzt, dass die Zahlen nicht stimmen . Habe alles mehrfach geprüft. Kann mir jemand helfen ? Vielen Dank im Voraus

    #2
    Kz 36 muss 16% von Kz 35 sein!

    Die Vorsteuer ist immer Kz 66 - egal, ob 5, 7, 16 oder 19%. Und "gegenrechnen" darf man sowieso nix!

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      #3
      Hallo,

      in ElsterFormular kannst du keine Umsatzsteuererklärung (2020) erstellen.
      Außerdem für Juli-Dez. 2020
      wie hast du das fertig gebracht

      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

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        #4
        Vielen Dank für die Anworten. Ich meinte die Umsatzsteuer Voranmeldung für das 3.Quartal 2020.
        Also trage ich bei KZ 66 den gesamten Vorsteuerbetrag (16%)ein.
        Trage ich dann bei KZ 36 die 5 Prozentige Steuer ein ?
        Nochmals Danke

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          #5
          Kz 35/36 sind deine Ausgangsrechnungen, egal welche Steuer. Also wenn du Bücher verkaufst, landet da auch Netto in 35 und 5% davon in 36.
          Wenn du Computer verkaufst, Netto in 35 und 16% davon in 36.

          Die Vorsteuer von Einkäufen/Ausgaben ist immer 66 - egal wie viel Prozent.

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            #6
            Da ElsterFormular für Voranmeldungen im Jahr 2020 nicht mehr verfügbar ist, habe ich das Thema nach Mein ELSTER verschoben.

            Die Frage selbst ist im Beitrag #5 umfassend beantwortet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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