Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Jahresmeldung und Rechn. ohne MwSt.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Jahresmeldung und Rechn. ohne MwSt.

    Hallo,

    bin Freiberufler und habe eine Rechnung, die ich nach Belgien (ohne MwSt) gezahlt habe.

    Und damit enstehten meine Fragen:
    -Muss ich dann die belgische ID USt. irgendwo auch eintragen?

    - In welcher Position muss ich es; als Netto; in der Jahresmeldung eintragen?
    - und das Gleiche Betrifft die deutsche MwSt. in der jahresmeldung.

    Zu Thema MwSt. habe noch eine Unklarheit, und zwar in welcher Stelle muss ich Rechnungen verbuchen,
    die ich von „Minigewerbler“ , also ohne MwSt erhalten und (in Deutschland) gezahlt habe?


    Vielen Dank

    #2
    Bei erhaltenen EU-Rechnungen muss man die USt-ID des "Gegners" nirgendwo eintragen.

    In der USt-VAM landen diese Umsätze (falls es sich um sonstige Leistungen, also ohne körperliches Postpaket handelt) in den Kz 46, 47 und 67, in der Jahres-USt-Erklärung in 846, 847 und 467.

    Wenn man deutsche Rechnungen von deutschen Kleinunternehmern erhält, landen die gar nicht in irgendwelchen Umsatzsteuerdingsen. In der EÜR halt an passender Stelle als gewöhnliche Betriebsausgabe,

    Kommentar


      #3
      Super, Danke!

      Kommentar


        #4
        un die ID USt. aus belgien muss ich niergendwo eingeben? wie verrechnet das FA dann sowas?

        Kommentar


          #5
          Die kriegen hier ne Kontrollmeldung vom belgischen Finanzamt - denn der belgische Lieferant muss deine USt-ID nämlich bei seinen Umsätzen angeben. Und dann schaut das deutsche Finanzamt anhand dieser Kontrollmeldung aus Belgien bei dir nach, ob du das auch anständig in deine Umsatzsteuerformulare eingetragen hast.

          Selbst schon so erlebt (bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung).

          Kommentar


            #6
            nochmal Danke.

            Kommentar

            Lädt...
            X