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Einkommensteuererklärung nach Kirchenaustrittb

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    Einkommensteuererklärung nach Kirchenaustrittb

    Hi zusammen,

    bin im Mai aus der Kirche ausgetreten und daher ja 5/12 x Kirchensteuersatz Kirchensteuer für 2020 schuldig. Da ich jetzt nach dem Studium einen guten Job gefunden habe, dürfte das zu einer Nachzahlung im vierstelligen Bereich bei mir führen.

    Frage: als Arbeitnehmer bin ich ja prinzipiell nicht zur Abgabe verpflichtet. Ist der Kirchenaustritt im laufenden Jahr ein Grund, dass ich für 2020 dazu verpflichtet bin? Würde sonst für dieses Jahr keine Erklärung machen, um die Nachzahlung zu umgehen.

    danke und Gruß!

    #2
    Eine Nachzahlung im vierstelligen Bereich - also mindestens 1.000 Euro. Das sind 8 oder 9 % der Einkommensteuer, die dann also mindestens 11.111 Euro beträgt. Die Jahressteuer beträgt dann 11.111 x 12/5 = 26.666.
    Wieviel verdienst Du denn, dass Du in diesem Jahr noch auf eine Einkommensteuer von über 25.000 kommst? Wahrscheinlich kannst Du mit der Steuererklärung viel mehr Einkommensteuer rausholen, als Du Kirchensteuer sparst.

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      #3
      Da ich jetzt nach dem Studium einen guten Job gefunden habe, dürfte das zu einer Nachzahlung im vierstelligen Bereich bei mir führen.
      Wenn ich das lese und es stimmt, ist eine größere Erstattung für 2020 absehbar. Wenn jetzt wörtlich gemeint ist, könnte die Lohnsteuer 2020 sogar komplett

      erstattet werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hi zusammen,

        ich habe die Kirchensteuer falsch berechnet (vom zvE abgezogen)... es wird insgesamt wohl dennoch zu einer Rückzahlung kommen, da ich die ersten 6 Monate als Werkstudent gearbeitet habe und quasi keine Steuern gezahlt hab. So komme ich jetzt wohl auf ein zvE von 43000 Euro, wobei 6000 Euro davon quasi unversteuert waren.

        Abgabepflicht besteht aber nicht wegen des Kirchenaustritts? (Keine Freibeträge, sonstigen Einkünfte, Ehe, etc. Vorhanden)

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          #5
          Abgabepflicht besteht aber nicht wegen des Kirchenaustritts?
          Mir ist keine Vorschrift bekannt!

          Die Formulare für das Jahr 2020 werden am 01.01.2021 in Mein ELSTER freigeschaltet. Dort kannst du früh im Jahr eine Erklärung für 2020 anlegen,

          dann siehst du doch, was dabei herauskommt. Der Lohnsteuerabzug in der 2. Jahreshälfte müsste hoch genug sein, um die Einkommensteuer zu decken.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hi,

            dank dir für den Hinweis! Ja ich bin gespannt... theoretisch habe ich noch hohe Werbungskosten durch Semestergebühren und Umzug. Ein bisschen was zurück wäre ganz nett.

            Danke und Gruß!

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