Hallo.
Ich hatte heuer das erstemal meine Steuerklärung selbst gemacht über Mein-Elster. Dank einiger Tipps hier hat auch alles geklappt und es hat incl. berechneter Erstattung alles funktioniert.
Nun sortiere ich gerade für mein Steuerfach für die nächste Erklärung vor und bin über 2Fragen gestolpert.
1.Unser Haus (Eigenheim) ist seit kurzem abbezahlt und wir haben die Grundschuld die bei der Bank eingetragen war löschen lassen. Können die Löscheungskosten abgesetzt werden (Notarkosten und Rechnung von der Landesjustizkasse)? Und falls ja wo/wie ist das anzugeben?
2. Handwerkerkosten:
2.1Heuer war der TÜV bei unserer Kleinkläranlage fällig. Die Wartungsarbeiten (2xjährlich) habe ich bisher immer abgesetzt. Der TÜv ist nur alle 4Jahre, diesen kann ich genauso als Handwerkerkosten absetzen, oder?
2.2 Wir haben eine neue Spülmaschiene bekommen. Diese wurde vom Fachmann montiert (die Arbeitszeit ist seperatin der Rechnung aufgeführt und ich kann sie somit absetzen, richtig)? Die Maschine natürlich nicht.
2.3 Wir wurden heuer mit einem Glasfaserhauptanschluss ausgestattet. Gesamte Eigenkosten waren 800€, davon habe ich auf Nachfrage bestätigt bekommen das 320€ der kosten Arbeitsleistung waren. Kann ich somit die 320€ ebenfalls als Handwerkerkosten absetzen?
Danke schonmal für Hilfe! Schönen Tag noch.
Gruß, Bernhard
Ich hatte heuer das erstemal meine Steuerklärung selbst gemacht über Mein-Elster. Dank einiger Tipps hier hat auch alles geklappt und es hat incl. berechneter Erstattung alles funktioniert.
Nun sortiere ich gerade für mein Steuerfach für die nächste Erklärung vor und bin über 2Fragen gestolpert.
1.Unser Haus (Eigenheim) ist seit kurzem abbezahlt und wir haben die Grundschuld die bei der Bank eingetragen war löschen lassen. Können die Löscheungskosten abgesetzt werden (Notarkosten und Rechnung von der Landesjustizkasse)? Und falls ja wo/wie ist das anzugeben?
2. Handwerkerkosten:
2.1Heuer war der TÜV bei unserer Kleinkläranlage fällig. Die Wartungsarbeiten (2xjährlich) habe ich bisher immer abgesetzt. Der TÜv ist nur alle 4Jahre, diesen kann ich genauso als Handwerkerkosten absetzen, oder?
2.2 Wir haben eine neue Spülmaschiene bekommen. Diese wurde vom Fachmann montiert (die Arbeitszeit ist seperatin der Rechnung aufgeführt und ich kann sie somit absetzen, richtig)? Die Maschine natürlich nicht.
2.3 Wir wurden heuer mit einem Glasfaserhauptanschluss ausgestattet. Gesamte Eigenkosten waren 800€, davon habe ich auf Nachfrage bestätigt bekommen das 320€ der kosten Arbeitsleistung waren. Kann ich somit die 320€ ebenfalls als Handwerkerkosten absetzen?
Danke schonmal für Hilfe! Schönen Tag noch.
Gruß, Bernhard
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