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Grunschuldlöschung und Handwerkerkosten

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    Grunschuldlöschung und Handwerkerkosten

    Hallo.
    Ich hatte heuer das erstemal meine Steuerklärung selbst gemacht über Mein-Elster. Dank einiger Tipps hier hat auch alles geklappt und es hat incl. berechneter Erstattung alles funktioniert.

    Nun sortiere ich gerade für mein Steuerfach für die nächste Erklärung vor und bin über 2Fragen gestolpert.

    1.Unser Haus (Eigenheim) ist seit kurzem abbezahlt und wir haben die Grundschuld die bei der Bank eingetragen war löschen lassen. Können die Löscheungskosten abgesetzt werden (Notarkosten und Rechnung von der Landesjustizkasse)? Und falls ja wo/wie ist das anzugeben?

    2. Handwerkerkosten:
    2.1Heuer war der TÜV bei unserer Kleinkläranlage fällig. Die Wartungsarbeiten (2xjährlich) habe ich bisher immer abgesetzt. Der TÜv ist nur alle 4Jahre, diesen kann ich genauso als Handwerkerkosten absetzen, oder?
    2.2 Wir haben eine neue Spülmaschiene bekommen. Diese wurde vom Fachmann montiert (die Arbeitszeit ist seperatin der Rechnung aufgeführt und ich kann sie somit absetzen, richtig)? Die Maschine natürlich nicht.
    2.3 Wir wurden heuer mit einem Glasfaserhauptanschluss ausgestattet. Gesamte Eigenkosten waren 800€, davon habe ich auf Nachfrage bestätigt bekommen das 320€ der kosten Arbeitsleistung waren. Kann ich somit die 320€ ebenfalls als Handwerkerkosten absetzen?

    Danke schonmal für Hilfe! Schönen Tag noch.
    Gruß, Bernhard

    #2
    Zu 1: Nein, das geht bei Eigennutzung nicht.

    Zu 2: Das sollte alles unter die Steuerermäßigung nach § 35a EStG fallen, auch die Gutachterkosten.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo. Alles klar. Danke.

      Ich will nicht extra ein Thema eröffnen, aber ich hatte noch eine Frage im Voraus.

      Wenn ich im Frühjahr dann die Steuer für 2020 mache, wie gehe ich vor? Neue Erklärung öffnen und dann habe ich irgendwie die Möglichkeit die Daten vom Vorjahr zu übernehmen oder? Übernimmt es mir dann wirklich alles (also auch die Haken bzw. Kreuze die ich gesetzt hatte)?

      Falls Nein, wäre es sehr hilfreich für mich wenn ich die ausgefüllte Erklärung von diesem Jahr noch einsehen könnte. Geht das? Ich meine nicht die Berechnung sondern eben das Formular bzw. die Anlagen und was ich wo angegeben habe.
      Vielen Dank.

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        #4
        In Mein ELSTER werden die Vorjahreswerte komplett übernommen. Künftig soll es auch ein farbige Markierung geben, aus der man anhand der Farbe erkennt,

        dass es sich um einen Wert aus dem Vorjahr handelt. Den Entwurf deiner Erklärung von 2019 könntest du auch wieder sichtbar machen, indem du eine neue

        Erklärung für 2019 startest und die Daten von 2019 übernimmst. Ich sehe da aber keinen Vorteil gegenüber der Datenübernahme nach 2020.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Vielen Dank. Das hatte ich gehofft.

          Diese Übernahme der Daten des Vorjahres kann ich dann vermutlich zu Beginn der neuen Erklärung irgendwo auswählen bzw. ich werde danach gefragt?!

          Im Anschluss kann ich dann die Werte dir sich verändert haben abändern, richtig? Also einfach die Zahlen austauschen....

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            #6
            Diese Übernahme der Daten des Vorjahres kann ich dann vermutlich zu Beginn der neuen Erklärung irgendwo auswählen bzw. ich werde danach gefragt?!
            Richtig, die Übernahme wird dir angeboten ! Auch der Abruf von Bescheinigungen wird dir angeboten, wenn dein Konto über die entsprechenden Berechtigungen

            verfügt. Das macht aber erst Ende Februar wirklich Sinn. Andere Daten musst du manuell aktualisieren.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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