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    Anlage AV

    Hallo,

    ich habe bei 2 - Angaben zur Begünstigungsart alle Felder außer das Feld mit dem tatsächlichen Entgelt (dort habe ich den Bruttoarbeitslohn angegeben, da es keinen Unterscheid gibt) mit 0 ausgefüllt, da ich noch keine Pension o. ä. bekomme. Trotzdem erhalte ich bei 1 - Allgemeine Angaben zu den Altersvorsorgeverträgen (Riester-Verträge) die folgende Fehlermeldung:

    "Es wurde der Jahres(brutto)betrag der Rente wegen voller Erwerbsminderung oder Erwerbsunfähigkeit nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte angegeben, jedoch wurde hierzu keine Mitgliedsnummer der landwirtschaftlichen Alterskasse angegeben (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A)."


    Ich habe aber überhaupt nichts mit Landwirtschaft zu tun und dazu meines Wissens auch nichts angegeben.

    Was kann ich tun?

    Beste Grüße
    PKG

    #2
    Hallo,

    in welche Zeile hast du den Bruttolohn eingegeben?
    Sehe gerade du hast andere Felder mit -0- ausgefüllt.
    -0- ist nicht nichts sondern ein Wert.
    Die Nullen musst du löschen.
    Bist du wirklich in ElsterFormular?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Der Bruttoarbeitslohn 2018 gehört auch nur einmal eingetragen und zwar in die Zeile 6 der Anlage AV.

      Die Zeile 9 musst du ebenfalls leer lassen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ah verstehe, danke. Habe jetzt alle 0er gelöscht und nur noch den Eintrag bei "tatsächliches Entgelt" gelassen. Dort habe ich wie gesagt den Bruttoarbeitslohn eingetragen. das ist doch korrekt, oder?

        Kommentar


          #5
          Charlie24 Ach so, aber wenn ich gar nichts eintrage, bekomme ich eine Fehlermeldung:


          Unbenannt2.PNG




          Unbenannt.PNG
          Zuletzt geändert von PKG; 13.11.2020, 15:51.

          Kommentar


            #6
            Hallo,

            siehst du das blaue Fragezeichen?
            Da kannst du ruhig draufklicken. (Eingabehilfe)

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Im Normalfall, für den Riester erfunden wurde, befindet sich bei unmittelbarer Begünstigung ein einziger Betrag, nämlich das rentenversicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres, das man wie in der Eingabehilfe beschrieben der Meldung zur Sozialversicherung entnehmen kann.

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                #8
                Wenn du nicht angibst, für welches Jahr du die Steuererklärung machst, sind unsere Angaben zu den Zeilennummern zwangsläufig nicht richtig,

                weil wir dann von 2019 ausgehen. Dein Bruttoarbeitslohn 2016 ist bei der Erklärung für 2017 in die Zeile 10 der Anlage AV einzutragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich mache die Steuererklärung für 2017 ...

                  Ich verstehe Euch so, dass ich also nur in Zeile 10 meinen Bruttoarbeistlohn von 2016 aus der Lohnsteuererklärung eintragen muss. Korrekt?
                  Zuletzt geändert von PKG; 13.11.2020, 16:20.

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                    #10
                    Hat geklappt! Danke für Eure Hilfe!!!

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                      #11
                      Wenn dein Bruttolohn 2016 nicht über der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung lag, trägst du deinen Bruttolohn

                      in die Zeile 10 ein, das ist korrekt. Wenn du sehr viel verdient hast, musst du in der Meldung zur Sozialversicherung für 2016 nachsehen, oft

                      steht der Jahreswert des rentenversicherungspflichtigen Entgelts auch in der Lohnabrechnung für Dezember.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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