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    Laptop abschreiben

    Hallo,

    folgender Sachverhalt:
    Für das Homeoffice in Corona-Zeiten habe ich mir im Mai einen Laptop für 1400€ gekauft. Ich nutze ihn zu ca. 60% beruflich.

    Meine Frage: Wie muss ich das in MeinElster angeben?

    Möglichkeit 1: Ich gebe 1400€*0,6 = 840€ an. Das ist unter 852€ und kann daher in einem Jahr abgesetzt werden.

    Möglichkeit 2: 1400€ sind mehr als 852€ also verteile ich die Kosten auf 3 Jahre. In diesem Jahr setze ich dann 1400/3 * 8/12 * 60% = 186,67€ ab.

    Meine Frage ist also: Was kommt zuerst - Herunterbrechen auf den beruflichen Anteil oder Vergleich mit der 852€-Grenze?

    Viele Grüße
    PLS

    #2
    Hallo,

    Deine Frage versteh ich nicht wirklich
    Für HO-Eqipment ist doch dein AG zuständig

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, ist also kein Elster-Thema.

      Meiner persönlichen Meinung nach besteht die Möglichkeit 1 nicht. Das Wirtschaftsgut fällt objektiv nicht unter die GWG-Regelung

      und wird durch den privaten Nutzungsanteil auch nicht zu einem GWG. Eine verbindliche Auskunft wirst du hier nicht erhalten.

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ja, es gilt Rechenweg 2.
        Zuletzt geändert von multi; 14.11.2020, 19:20.

        Kommentar


          #5
          Danke euch. Und wie gebe ich das in meinElster ein? Da kann ich ja nur eine Zahl eingeben. Muss ich irgendwo vorrechnen, wie ich auf die Zahl komme?

          Die 4/12 die mir im ersten Jahr fehlen, setze ich dir dann im 3. Jahr zusätzlich mit an oder erst im 4. Jahr?

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            #6
            Die 4/12 die mir im ersten Jahr fehlen, setze ich dir dann im 3. Jahr zusätzlich mit an oder erst im 4. Jahr?
            Die Abschreibungsdauer beträgt 36 Monate, beginnend mit dem Monat der Anschaffung. Der berufliche Anteil lässt sich im Textfeld für das

            Arbeitsmittel kurz formelhaft erläutern, dafür reicht der Platz allemal.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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