Betriebliche Rentenversicherung nacherklären

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  • plakakia
    Neuer Benutzer
    • 20.11.2020
    • 2

    #1

    Betriebliche Rentenversicherung nacherklären

    Mir ist erst jetzt aufgefallen, dass ich in meine Einkommenssteuererklärung auch meine betriebliche Rentenversicherung eintragen kann. Kann ich das jetzt auch noch für zurückliegende Jahre ergänzen? Für wieviele Jahre?
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das ist unabhängig davon, ob Du die Steuererklärung mit Elster machst oder auf Papier. Grundsätzlich hast Du nach dem Bescheid einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen. Wenn der Bescheid in bestimmten Punkten vorläufig oder unter Vorbehalt der Nachprüfung ist dann kann er insoweit noch geändert werden.
    Allerdings bist Du verpflichtet, auch Renteneinkünfte vollständig zu erklären.

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    • plakakia
      Neuer Benutzer
      • 20.11.2020
      • 2

      #3
      Vielen Dank, dann werde ich mal kontrollieren, welche Erklärungen noch unter Vorbehalt sind.

      Kommentar

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