Hallo zusammen,
ich schreibe mal hier, in der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann.
Seit 2017 habe ich keine Steuererklärungen mehr gemacht, jetzt muss ich 2017, 2018 und 2019 machen.
Jetzt zu meinem Problem, ich bin seit 24.01.2017 langzeiterkrankt,
ich habe die 6-wöchige Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und dann anschliessend Krankengeld für das Jahr 2017 bis 24.07.2018 erhalten,
u.a. habe ich 2018 vom 22.02.2018-29.03.2028 Übergangsgeld erhalten,
bis ich ausgesteuert wurde - Arbeitslosenbezug vom 25.07.2018 bis 31.10.2018 erhalten.
Mit dem Rentenbescheid vom 15.10.2018 wurde mir rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt (Antragstellung 11.09.2017),
rückwirkende Rente beginnt am 01.09.2017-31.01.2020
Die Ämter haben für die Jahre 2017 und 2018 untereinander verrechnet was sie bekommen,
und einen kleinen Betrag der Nachzahlung / Zuschuss habe ich erhalten.
(Unklar ist mir auch warum ich von der Krankenkasse im Jahr 2019 angeschrieben wurde und von mir eine Rückforderung gefordert wurde,
da ich vom 01.09.2017 - 24.07.2018 freiwillig versichert war.)
Ich verstehe nicht, wie trage ich das jetzt ein. Die Rentenversicherung hat für alle Jahre 2017, 2018 und 2019 Jahre ans Finanzamt gemeldet das ich Geld bekommen habe,
aber hab ja nicht doppelt bekommen. Habe die Belege der Rentenversicherung vorliegen, auch die Belege der Ämter das verrechnet wurde.
Meine Frage, trage ich jetzt für 2017 und 2018 nur das ein was ich tatsächlich bekommen habe?
Und zwar Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld, oder wie läuft das jetzt?
Erstemalige Auszahlung Erwerbsminderungsrente ist im November 2018 erfolgt.
Noch als Zusatzinfo, bin single und lebe in einer Eigentumswohnung und habe Lohnersatzleistungen vom Arbeitgeber wie Urlaubsabgelungszahlungen,
und weitere Sonderzahlungen (Einkünfte). Ich habe noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, diese BURente wird mir im November 2017 bewilligt,
rückwirkend wurde mir eine BURente ausbezahlt und ich wurde beitragsfreigestellt und die bereits bezahlten Beiträge wurden mir rückerstattet.
Bin für jeden Ratschlag sehr dankbar, denn das bereitet mir echt Kopfschmerzen.
Ich habe die Steuererklärungen mal angefangen und habe für die Jahre sehr hohe Summen zum nachzahlen, was mich sehr versunsichert und Angst bereitet.
Nicht das ich da hunderte Nachbezahlen muss an Steuer für Geld was ich ja nicht bekommen habe.
Vielen lieben Dank im Voraus, für die Mühe mich zu unterstützen
Indina
ich schreibe mal hier, in der Hoffnung das mir jemand weiterhelfen kann.
Seit 2017 habe ich keine Steuererklärungen mehr gemacht, jetzt muss ich 2017, 2018 und 2019 machen.
Jetzt zu meinem Problem, ich bin seit 24.01.2017 langzeiterkrankt,
ich habe die 6-wöchige Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber und dann anschliessend Krankengeld für das Jahr 2017 bis 24.07.2018 erhalten,
u.a. habe ich 2018 vom 22.02.2018-29.03.2028 Übergangsgeld erhalten,
bis ich ausgesteuert wurde - Arbeitslosenbezug vom 25.07.2018 bis 31.10.2018 erhalten.
Mit dem Rentenbescheid vom 15.10.2018 wurde mir rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente bewilligt (Antragstellung 11.09.2017),
rückwirkende Rente beginnt am 01.09.2017-31.01.2020
Die Ämter haben für die Jahre 2017 und 2018 untereinander verrechnet was sie bekommen,
und einen kleinen Betrag der Nachzahlung / Zuschuss habe ich erhalten.
(Unklar ist mir auch warum ich von der Krankenkasse im Jahr 2019 angeschrieben wurde und von mir eine Rückforderung gefordert wurde,
da ich vom 01.09.2017 - 24.07.2018 freiwillig versichert war.)
Ich verstehe nicht, wie trage ich das jetzt ein. Die Rentenversicherung hat für alle Jahre 2017, 2018 und 2019 Jahre ans Finanzamt gemeldet das ich Geld bekommen habe,
aber hab ja nicht doppelt bekommen. Habe die Belege der Rentenversicherung vorliegen, auch die Belege der Ämter das verrechnet wurde.
Meine Frage, trage ich jetzt für 2017 und 2018 nur das ein was ich tatsächlich bekommen habe?
Und zwar Krankengeld, Übergangsgeld und Arbeitslosengeld, oder wie läuft das jetzt?
Erstemalige Auszahlung Erwerbsminderungsrente ist im November 2018 erfolgt.
Noch als Zusatzinfo, bin single und lebe in einer Eigentumswohnung und habe Lohnersatzleistungen vom Arbeitgeber wie Urlaubsabgelungszahlungen,
und weitere Sonderzahlungen (Einkünfte). Ich habe noch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, diese BURente wird mir im November 2017 bewilligt,
rückwirkend wurde mir eine BURente ausbezahlt und ich wurde beitragsfreigestellt und die bereits bezahlten Beiträge wurden mir rückerstattet.
Bin für jeden Ratschlag sehr dankbar, denn das bereitet mir echt Kopfschmerzen.
Ich habe die Steuererklärungen mal angefangen und habe für die Jahre sehr hohe Summen zum nachzahlen, was mich sehr versunsichert und Angst bereitet.
Nicht das ich da hunderte Nachbezahlen muss an Steuer für Geld was ich ja nicht bekommen habe.
Vielen lieben Dank im Voraus, für die Mühe mich zu unterstützen
Indina
Kommentar