Hallo, ich möchte als Fotograf (Freiberufler) im Rahmen der Kleinunternehmerregelung tätig werden (Nebentätigkeit zusätzlich zur nichtselbständigen Arbeit).
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dazu den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen.
Leider kenne ich mich in dem Metier noch gar nicht aus und habe zu diesem Fragebogen ein paar Fragen
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
Tausend dank für Ihre/Eure Hilfe!
Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dazu den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen.
Leider kenne ich mich in dem Metier noch gar nicht aus und habe zu diesem Fragebogen ein paar Fragen
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
- Wo gebe ich an, dass ich als Freiberufler (Künstler) eingestuft werden will und nicht als Unternehmer?
- Unter "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)" soll bei "113 Nichtselbständiger Arbeit" mein Einkommen als Angesteller angeben. Muss ich da mein Bruttojahresgehalt angeben (so wie es auf dem Lohnsteuerbescheid steht) oder mein Nettogehalt? Oder etwas ganz anderes?
- Unter welchem Punkt unter "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)" gebe ich meine Einkünfte als freiberuflicher Fotograf an, "111
Gewerbebetrieb" oder "112 Selbständiger Arbeit"? - Wo gebe ich an, dass ich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung tätig werden möchte?
Tausend dank für Ihre/Eure Hilfe!
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