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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen als Freiberufler

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen als Freiberufler

    Hallo, ich möchte als Fotograf (Freiberufler) im Rahmen der Kleinunternehmerregelung tätig werden (Nebentätigkeit zusätzlich zur nichtselbständigen Arbeit).
    Wenn ich es richtig verstanden habe, muss ich dazu den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausfüllen.

    Leider kenne ich mich in dem Metier noch gar nicht aus und habe zu diesem Fragebogen ein paar Fragen

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen könnte.
    1. Wo gebe ich an, dass ich als Freiberufler (Künstler) eingestuft werden will und nicht als Unternehmer?
    2. Unter "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)" soll bei "113 Nichtselbständiger Arbeit" mein Einkommen als Angesteller angeben. Muss ich da mein Bruttojahresgehalt angeben (so wie es auf dem Lohnsteuerbescheid steht) oder mein Nettogehalt? Oder etwas ganz anderes?
    3. Unter welchem Punkt unter "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer)" gebe ich meine Einkünfte als freiberuflicher Fotograf an, "111
      Gewerbebetrieb"
      oder "112 Selbständiger Arbeit"?
    4. Wo gebe ich an, dass ich im Rahmen der Kleinunternehmerregelung tätig werden möchte?

    Tausend dank für Ihre/Eure Hilfe!

    #2
    1. Das sollte sich aus den Angaben auf Seite 13 ergeben.
    2. Einkünfte = Bruttogehalt minus Werbungskosten. Einen Lohnsteuerbescheid gibt es nicht.
    3. Hast Du denn ein Gewerbe angemeldet? Grundsätzlich würde ich eine freiberufliche Tätigkeit als Selbständig bezeichnen.
    4. Seite 17.

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      #3
      Erst mal vielen Danke für deine Antworten!

      Zu Frage 2:

      Ich meinte natürlich den Lohnsteuerbescheinigung. Basierend auf deiner Antwort denke ich, ich, muss unter "Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit" einfach das eintragen, was in meinem letzen Einkommenssteuerbescheid unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" steht. Dort sind die Werbungskosten scheinbar schon abgezogen.

      Einen Gewerbebetrieb habe ich nicht angemeldet und es auch nicht vor, also Trage ich unter "Einkünfte aus Selbständiger Arbeit" einfach ein was ich vermute als Fotograf einzunehmen ohne, dass ich da irgendetwas abziehe.

      Habe ich das alles so richtig verstanden?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Saitama Beitrag anzeigen
        ich, muss unter "Einkünfte aus Nichtselbständiger Arbeit" einfach das eintragen, was in meinem letzen Einkommenssteuerbescheid unter "Gesamtbetrag der Einkünfte" steht
        Genauer: das was im Bereich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Einkünfte steht. Das kann natürlich der gleiche Betrag sein wie bei Gesamtbetrag der Einkünfte. Und: das gilt natürlich nur, wenn sich das Einkommen inzwischen nicht bedeutend verändert hat.

        Zitat von Saitama Beitrag anzeigen
        Trage ich unter "Einkünfte aus Selbständiger Arbeit" einfach ein was ich vermute als Fotograf einzunehmen ohne, dass ich da irgendetwas abziehe
        Einkünfte sind in diesem Fall Einnahmen minus abziehbare Betriebsausgaben. Das kann also evtl. auch Null oder sogar negativ sein.

        Kommentar


          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          Einkünfte sind in diesem Fall Einnahmen minus abziehbare Betriebsausgaben. Das kann also evtl. auch Null oder sogar negativ sein.
          Puh jetzt ist die Frage, was abziehbare Betriebsausgaben sind. Ich habe grundsätzlich folgende Kosten:
          - Verbrauchsmaterial für für die Herstellung der Fotografien (Film, Chemikalien, Fotopapier usw.)
          - "Werzeuge" für dier Herstellung der Fotografien (Computer, Kameras, Blitzanlage, Leuchttisch usw.)
          - Druckaufträge für Fotos und Werbematerial für Ausstellungen
          - Reiskosten
          - Büromaterialien
          - Kosten für die eigene Webseite
          - Kosten für Handy und Internet (allerdings zu großen Teilen auch privat genutzt)

          Ist davon irgendwas hier bereits abzuziehen?

          Kommentar


            #6
            - Verbrauchsmaterial für für die Herstellung der Fotografien (Film, Chemikalien, Fotopapier usw.)
            - "Werzeuge" für dier Herstellung der Fotografien (Computer, Kameras, Blitzanlage, Leuchttisch usw.)
            - Druckaufträge für Fotos und Werbematerial für Ausstellungen
            - Reiskosten
            - Büromaterialien
            - Kosten für die eigene Webseite
            Das sind alles Betriebsausgaben, die du abziehen kannst, bei Computer, Kamera etc. eventuell nur die AfA.

            - Kosten für Handy und Internet (allerdings zu großen Teilen auch privat genutzt)
            Dann setzt du im Wege der Schätzung anfänglich vernünftigerweise nur 20% als Betriebsausgaben ab.

            Mit der elektronischen Steuererklärung haben deine Fragen allerdings nichts zu tun, individuelle Steuerberatung machen wir hier nicht!
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Aber soll ich diese Ausgaben schon in diesem Formular (geschätzt) abziehen? Ich hatte die Begrifflichkeit "13 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) - "113 Nichtselbständiger Arbeit" in diesem Formular eigentlich so verstanden, dass das alles Geld ist "was reinkommt" ohne dass ich da meine Ausgaben schon abziehe. Wenn ich meine Ausgaben schon abziehen würde, wäre das dann nicht eigentlich mein "Gewinn" und nicht meine "Einkünfte"?

              Kommentar


                #8
                Nein, Einkünfte ist was anderes als Einnahmen. Darüber müssen wir nicht diskutieren. Und, ja, Du hast Recht, das Finanzamt möchte den Gewinn besteuern, und wenn Vorauszahlungen festzusetzen sind, dann möchte man den voraussichtlichen Gewinn wissen.

                Aber schreib rein was Du für richtig hältst.

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