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Anlage R, Nachzahlungen

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    Anlage R, Nachzahlungen

    Hallo liebe Helfer,

    ich habe eine Rentennachzahlung für mehrere Jahre erhalten und diese, wie vom Rententräger angegeben, in der Zeile 53 der Anlage R eingetragen. Beim Versuch, mir die zu erwartende Steuerlast errechnen zu lassen, bekomme ich folgende Fehlermeldung:
    Anlage R: Jede Eintragung zu Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen oder kapitalgedeckten
    betrieblichen Altersversorgung muss in Fällen mit Nachzahlungen für mehrere Jahre in einer eigenen
    Spalte eingetragen werden.
    Der Gesamtrentenbetrag für das Jahr steht, wie verlangt, in der Zeile 42.

    Was muss ich tun?

    DTW

    #2
    Du musst den Bereich Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen zunächst duplizieren. Das erfolgt auf Seite 5 der Anlage R über

    +Weitere Daten hinzufügen. In dem zweiten Eintragungsbereich trägst du nur die Nachzahlung in die Zeilen 42 und 53 ein.

    Im ersten Eintragungsbereich trägst du in Zeile 42 nur die laufende Jahresrente ein. Das Datum des Rentenbeginns gibst du

    in beiden Eintragungsbereichen jeweils in Zeile 43 an. Dann sollte die Steuerberechnung funktionieren. In der ausführlichen

    Steuerberechnung sollte bei Berechnung der Einkommensteuer der Ertragsanteil der Nachzahlung unter zu versteuern nach

    § 34 Abs.1 EStG erscheinen. Etwas kompliziert, ich weiß, aber die Steuerberechnung funktioniert sonst nicht..
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank fürs Erste, das werde ich morgen früh gleich ausprobieren. Heute Abend bin ich müde und mache vielleicht Fehler.
      Btw.: Vielleicht sollte ja in der Zeile 53 ein Hinweis auf ein solches Verfahren stehen.

      Viele Grüße
      DTW

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        #4
        Btw.: Vielleicht sollte ja in der Zeile 53 ein Hinweis auf ein solches Verfahren stehen.
        Grundlage der Formulare in Mein ELSTER sind die amtlichen Papiervordrucke. Bei denen gibt es bekanntlich keine elektronische Steuerberechnung.

        deshalb gibt es zu solchen Themen auch regelmäßig keine Hilfe. Ich habe mich mit dem Thema auch nur befasst, weil es hier schon einige Anfragen

        zu dem zitierten Hinweis in der Steuerberechnung gab. Es ist auf Anhieb schwer verständlich, was mit eigener Spalte gemeint ist, es gibt in der

        Anlage R ja nun mal keine Spalten.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Das heißt, ich muss von der Leistung, die laut Hinweis des Rententrägers in Zeile 42 einzugeben wäre, den Betrag der Nachzahlung abziehen und nur den Rest in Zeile 42 eintragen. Im ersten Bereich wird dann die Nachzahlung nicht eingetragen, oder?

          Ganz nebenbei: Eigentlich frage ich mich, warum ich mich mit damit herumschlagen muss, obwohl laut Mitteilungen der BfA und der VBL alle Informationen automatisiert an die Finanzämter übermittelt werden… Eine Mitarbeiterin meines FA hat gemeint, ich könne die Steuererklärung auch ohne die Anlage R abgeben. Ich werde da lieber nochmal nachfragen, weil ich definitiv keine Lust habe, Ärger zu bekommen, weil ich was falsch gemacht habe.
          Zuletzt geändert von DTW; 06.12.2020, 10:09.

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            #6
            Hallo,

            Die Aussage der Mitarbeiterin ist korrekt.
            Natürlich hast du dann keine Berechnung
            hier zur Info
            https://www.formulare-bfinv.de/ffw/f...10C34E37600E57

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              In der ausführlichen Steuerberechnung sollte bei Berechnung der Einkommensteuer der Ertragsanteil der Nachzahlung unter zu versteuern nach
              § 34 Abs.1 EStG erscheinen.
              Der Hinweis auf den §34 erscheint bei mir nicht. Es werden 18% von der Nachzahlung berechnet. Ich habe mir den $34 Abs. 1 angesehen… und bin (natürlich) nicht schlau daraus geworden, ob da jetzt mehr oder weniger rauskommt. Aber sei´s drum, ich habe jetzt jedenfalls eine Überschlagsrechnung, mit der ich im Vergleich zu den Vorjahren was anfangen kann.
              Entsprechend dem Beitrag von FIGUL kann ich also die möglicherweise von mir nicht korrekt ausgefüllte Anlage R bei der Übertragung ans FA weglassen. Die Überschlagsrechnung habe ich ja jetzt, wie gesagt.

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                #8
                Ich würde die vollständige Erklärung einschließlich der Anlage R elektronisch übermitteln. Das Finanzamt wird das schon auseinander rechnen.

                Die Fünftelregelung nach § 34 Abs.1 EStG bringt in der Regel einen Vorteil. Wie hoch der ist, hängt von der Höhe solcher Einmalzahlungen im

                Verhältnis zum übrigen zu versteuernden Einkommen ab.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Ich würde die vollständige Erklärung einschließlich der Anlage R elektronisch übermitteln. Das Finanzamt wird das schon auseinander rechnen.
                  Das werde ich so machen, aber vorher nachfragen, ob automatisch die von dir genannte Regelung angewandt wird.

                  Ganz herzlichen Dank für die Hilfe! Ich lese viele andere Fäden; man kann auch ohne direkt von einem Thema betroffen zu sein eine Menge lernen.

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