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EÜR Kleinstunternehmer

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    EÜR Kleinstunternehmer

    Guten Tag,

    Ich bin ein Kleinstunternehmer mit einem Einkommen von weniger als 10000 Euro. Ich habe mein EüR & ESt 1 A eingereicht. Meine Steuererklärung kam mit einer Mehrwertsteuerforderung zurück.

    Ich denke, das liegt daran, dass ich in der EüR mein Einkommen in Zeile 11 (Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer (nach § 19 Absatz 1 UStG)

    Sollte ich es in Zeile 12 meiner korrigierten EüR eintragen?

    Ich habe keine Umsatzsteuer-Formulare eingereicht und habe keine Umsatzsteuer-Nummer. Ich habe mich auf meinem Formular als Kleinstunternehmer registriert
    Zuletzt geändert von jojo1791; 09.12.2020, 14:38.

    #2
    Wie können die Dir die Erklärung zurückschicken, wenn Du sie doch per Elster eingereicht hast?

    Was heißt Umsatzsteuerforderung? Kann es sein dass keine Steuer gefordert wurde, sondern eine Steuererklärung? Auch Kleinunternehmer müssen nämlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen.

    Kommentar


      #3
      Der Eintrag in Zeile 11 der EÜR war jedenfalls richtig. In die Zeile 12 der EÜR wären nachrichtlich umsatzsteuerbefreite Umsätze einzutragen,

      wenn der Gesamtbetrag der Zeile 11 auch solche Umsätze enthält.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
        Wie können die Dir die Erklärung zurückschicken, wenn Du sie doch per Elster eingereicht hast?

        Was heißt Umsatzsteuerforderung? Kann es sein dass keine Steuer gefordert wurde, sondern eine Steuererklärung? Auch Kleinunternehmer müssen nämlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen.
        Die Steuerrechnung, die ich von der FA zurückbekommen habe, enthielt Umsatzsteuer. Ich bin als Kleinstunternehmer registriert und habe keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Der Eintrag in Zeile 11 der EÜR war jedenfalls richtig. In die Zeile 12 der EÜR wären nachrichtlich umsatzsteuerbefreite Umsätze einzutragen,

          wenn der Gesamtbetrag der Zeile 11 auch solche Umsätze enthält.
          Ich danke Ihnen. Ich dachte, das Formular sei korrekt ausgefüllt worden.

          Trotzdem bleibt das Problem bestehen, ich werde von der FA mit der Mehrwertsteuer belastet.

          Ich habe nur den EüR und die ESt 1 A ausgefüllt. Muss ich wirklich die Umsatzsteuererklärung auch als Kleinunternehmer ausfüllen?

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            #6
            Die Steuerrechnung, die ich von der FA zurückbekommen habe, enthielt Umsatzsteuer
            Das verstehe ich jetzt nicht auf Anhieb. Vom Finanzamt erhält man Steuerbescheide. Mit dem Einkommensteuerbescheid wird Einkommensteuer

            festgesetzt. Umsatzsteuerbescheide werden nur dann erlassen, wenn das Finanzamt von deiner Erklärung abweichen will. Eine Umsatzsteuererklärung

            hast du aber noch gar nicht eingereicht. Also was meinst du wirklich?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Ich habe meinen EUeR und meine ESt 1a eingereicht. Mein deklariertes Einkommen wurde in Zeile 11 - KA-Einkommen (ca. 10000) eingetragen. Ich erhielt diese Steuerrechnung von der FA, die die Mehrwertsteuer enthielt. Ich bin nicht sicher, warum. Muss ich eine Mehrwertsteuer-Nullwert-Erklärung erstellen?
              cc.jpg

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                #8
                Das ist keine Rechnung.

                Die Beträge sind so glatt dass es sich wohl um eine Schätzung handelt. Wo hast Du die Bescheide dazu? Die musst Du ja bekommen haben!

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                  #9
                  Das Finanzamt hat dich bereits gemahnt, die Steuerbescheide für 2018 sind doch bereits im Oktober 2020 erlassen worden, da musst du

                  doch auch einen Umsatzsteuerbescheid für 2018 erhalten haben. Das kommt ja nicht aus heiterem Himmel, das hat ja eine Vorgeschichte.

                  Ein Thema für dieses Forum ist das nicht! Hier geht es um Fragen zur elektronischen Steuererklärung.

                  Wenn du mit der Erfüllung deiner steuerlichen Pflichten überfordert bist, musst du dich an einen Steuerberater wenden.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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