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    Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, z.B. Abfindung

    Hallo,
    ich habe meine ESt-Erklärung für 2019 bereits erledigt. Habe alles mittels Excel (!) nachvollziehen können und inhaltlich verstanden. Dabei ging es mir insbesondere um einen kleinen Betrag, den meine Frau als Jubiläumszahlung und damit als "Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre" erhalten hat (-> 1/5-Regelung). Da ich in 2020 eine höhere Abfindung erhalten habe, habe ich jetzt versucht, meinen ESt-Bescheid 2019 in Elster-Online nachzubilden, um meine möglche finale Steuerbelastung in 2020 zu simulieren. Bei der 1/5-Regel wurde bei Elster-Online (in der detaillierten Steuerberechnung) aber bei dem nach dem Splittingtarif zu versteuerndem Einkommen (entspricht in Elster genau dem in meinem ESt-Bescheid) aus meiner Sicht eine falsche ESt ausgewiesen. Hier weicht Elster plötzlich von meinem ESt-Bescheid ab. Obwohl genau das gleiche zvE angezeigt wird, steht rechts daneben bei Elster ein ESt-Wert, der nicht mit dem ESt-Bescheid übereinstimmt und sich entsprechend auch nicht aus der Splittingtabelle 2019 ablesen lässt. Kann es sein, das Elster hier falsch programmiert wurde?
    Danke für Eure Hilfe.
    VG, Taximann

    #2
    Ohne Zahlen kann dies wohl nicht nachvollzogen werden.

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      #3
      Gerne:
      Mein ESt-Bescheid sagt: "zu versteuern nach dem Splittingtarif 124.396 ... € 34.684" (ist für mich nach Tarif 2019 nachvollziehbar)
      Elster-Online-Berechnung sagt: "zu versteuern ... nach dem Splittingtarif 124.396 ... € 34.726" (macht für mich keinen Sinn, auch wenn es in 2019 nur um brutto € 307 geht)

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        #4
        Ganz habe ich die Fragestellung jetzt nicht verstanden, Wenn die Fünftelregelung zur Anwendung kommt, enthält die Steuerberechnung

        eine Zeile: zu versteuern nach dem Splittingtarif und eine weitere Zeile: zu versteuern nach § 34 Abs. 1 EStG.

        Sind denn beide Zeilen in deiner Steuervorausberechnung für 2020 vorhanden? Oder hast du den Steuerbescheid für 2019 nachzustellen versucht?

        Wo hast du denn den Arbeitslohn für mehrere Jahre bzw. die Abfindung eingetragen?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, es gibt sowohl im ESt-Bescheid als auch in Elster eine Zeile "zu versteuern nach § 34 Abs 1 EStG. Mein Bescheid zeigt € 120 (konnte ich nachvollziehen), Elster zeigt 130 €. Diese Differenz habe ich ersteinmal vernachlässigt, da sie durch den Faktor 5 und ggf. Rundung schnell auftreten kann.
          Zum einen sind Bruttoarbeitslohn, LSt und Soli in Zeile 1 mit enthalten. Zum anderen habe ich den Bruttolohn i.H.v. € 307 in Anlage N, Zeile 17 sowie die Lohnsteuer (€ 125) und den Soli (€ 6,87) in Zeile 19 erfasst.

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            #6
            Hast du vielleicht ein falsches Jahr angelegt? 2018?

            Bei mir tritt kein Fehler auf:

            Berechnung_2019.JPG
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Nein, ich habe 2019 gewählt. Das verstehe ich nicht.....

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                #8
                So sieht das insgesamt aus bei Elster.
                Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
                Diese Galerie hat 1 Bilder

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                  #9
                  Und so hat es mein Finanzamt gemacht. Für mich logisch:
                  Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                    #10
                    Der Text in deiner Vorausberechnung erklärt die Abweichung sehr wohl. Dort steht nämlich:

                    Zu versteuern mit Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG

                    Da stecken also steuerfreie Entgeltersatzleistungen mit drin, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Werte werden in der Berechnung

                    nicht ausgewiesen, die musst du im Hauptvordruck (Zeile 38) suchen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Die Zeile ist leer. Da habe ich nichts eingetragen.

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                        #12
                        Aber in Zeile 28 war der Bruttolohn irrtümlich noch einmal reingerutscht. Gelöscht. Und siehe da: Jetzt passt es! Charlie24, vielen Dank für Deine Hilfe. Das Problem saß wieder einmal vor dem Bildschirm....
                        VG, Taximann

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