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Auswärtstätigkeit im Ausland

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    Auswärtstätigkeit im Ausland

    Hallo zusammen,

    bei meiner aktuellen Bearbeitung der Steuererklärung 2016 habe ich eine Frage.

    Und zwar war im betreffenden Land als Arbeitnehmer im Ausland tätig (Entsendung beruhte von einem deutschen Arbeitgeber).

    Jetzt ist es so ich komme bei der Dauer (3 volle Tage 2 Reisetage) auf eine "Summe Mehraufwendungen für Verpflegung bei einer Auswärtstätigkeit im Ausland" von 117€.

    Mein Arbeitgeber hat mir die Auslösen steuerfrei parallel zum Lohn ausgezahlt und dementsprechend auf in der Höhe von 117€ (Zelle 57 somit 117€).

    Hat es für mich nun überhaupt irgendeinen Vorteil das in der Steuererklärung anzugeben?

    Vermutlich eher weniger oder bzw. Gäbe es anderweitige Aufwendungen bei Auslandstätigkeiten die ich steuerlich geltend machen könnte?

    Danke für die Antwort!

    #2
    Hat es für mich nun überhaupt irgendeinen Vorteil das in der Steuererklärung anzugeben?
    Auch wenn es keinen Vorteil hat, das anzugeben, gilt folgendes: Wenn die steuerfreien Zuschüsse unter Nummer 20 deiner Lohnsteuerbescheinigung

    stehen, wirst du den Verpflegungsmehraufwand und die Zuschüsse erklären müssen, auch wenn das ein Nullsummenspiel ist.

    Was anderweitige Aufwendungen angeht, musst du dich selbst schlau machen. Im Forum gibt es keine individuelle Steuerberatung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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