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Einkommenssteuererklärung 2019 - Verlustrücktrag/-vortrag

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    Einkommenssteuererklärung 2019 - Verlustrücktrag/-vortrag

    Guten Tag,

    1.
    ich habe in 2019 im Bereich Anlage K Zeile 25 / 272 (Laufende Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft) Verluste gemacht, die in Höhe meine Einkünfte aus meinem damaligen Beschäftigungsverhältnis (Anlage N) übersteigen und somit zu einem Gesamtjahresverlust führen. Diesen Verlust möchte ich ins Vorjahr rücktragen.

    2.
    Zudem hatte ich letztes Jahr auch Verluste aus einem Nebengewerbe (Anlage G), die ich gerne ins Folgejahr (2020) vortragen würde.

    Welche Einstellungen muss ich in ELSTER vornehmen oder darf ich ggf. nicht vornehmen, um das hinzubekommen.
    Für mich hat oberste Priorität, dass der Verlustrücktrag aus Abschnitt 1 nach 2018 vollzogen wird.
    Eine Anlage "Sonstiges" habe ich nicht ausgefüllt und damit keine Begrenzung eines Verlustrücktrag erwirkt.
    Unsicher bin ich mir beim Haken "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags".
    Muss ich den Haken setzten? Oder darf er evtl. sogar nicht gesetzt werden, weil dadurch der Verlustrücktrag aus Abschnitt 1 "unterbunden" wird?
    Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

    Grüße

    #2
    Ich hoffe du bekommst noch eine bessere Antwort, aber im Notfall gebe an du hast noch weitere Angaben zu Steuererklärung

    Kommentar


      #3
      Eine Anlage "Sonstiges" habe ich nicht ausgefüllt und damit keine Begrenzung eines Verlustrücktrag erwirkt.
      Und warum hast du die Anlage Sonstiges nicht ausgefüllt? Damit kann man den Verlustrücktrag in Zeile 8 exakt so begrenzen, dass der Verlust aus deiner

      Anlage G als Verlustvortrag im Folgejahr landet. Den Betrag lässt sich doch berechnen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

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