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Halbes Kind auf Steuerkarte, nicht verheiratet

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    Halbes Kind auf Steuerkarte, nicht verheiratet

    Hallo zusammen,

    kann ich das halbe Kind irgendwo geltent machen in meiner SE, Stichwort Kinderfreibetrag? Oder kann das nur die Person die auch das Kindergeld bekommt? Ich bin mit meiner Partnerin nicht verheiratet, wohnen aber zusammen.

    Danke im Voraus und Gruß

    #2
    Du füllst die Anlage Kind aus und gibst den halben Kindergeldanspruch an. Die Mutter ist bei Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person einzutragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Du füllst die Anlage Kind aus und gibst den halben Kindergeldanspruch an. Die Mutter ist bei Kindschaftsverhältnis zu einer anderen Person einzutragen.
      Danke sehr. Meine Partnerin macht dann auch das gleiche, stimmts? Also ich trage die Hälfte vom Kindergeld (EUR) ein?

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        #4
        Zitat von Elsterversteher Beitrag anzeigen
        Meine Partnerin macht dann auch das gleiche, stimmts? Also ich trage die Hälfte vom Kindergeld (EUR) ein?
        . Ja! / Ja!

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

          . Ja! / Ja!
          Vielen Dank.

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