Einspruch erhoben, da Nebenkostenrechnung noch nicht vorhanden war

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Sam_Wolff1988
    Neuer Benutzer
    • 15.12.2020
    • 1

    #1

    Einspruch erhoben, da Nebenkostenrechnung noch nicht vorhanden war

    Hallo zusammen,

    ich hatte meine Steuererklärung für das Steuerjahr 2019 Ende Juli abgegeben und dann meinen Bescheid Mitte September erhalten. Habe dann direkt Einspruch erhoben, da meine Nebenkostenrechnung erst Ende des Jahres ankommen würde (aus Erfahrung und ich konnte die NK nicht übernehmen, da ich Ende 2018 in die jetzige Wohnung gezogen bin).

    Hat alles geklappt, jetzt hab ich die Rechnung vorliegen. Und nu? Über "Meine Formulare" (Belegnachreichung zur Steuererklärung) den Beleg hochladen? Muss (geht das überhaupt?) ich das in dem Formular Einkommensteuer auch nachtragen (ESt unbeschränkt, ESt 1 A)?

    danke im Voraus
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Ja, das sollte so funktionieren. Text kannst Du meiner Erinnerung nach auch noch dazu schreiben.

    Probier's doch einfach mal

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3014

      #3
      Ansonsten Beleg kopieren , eintüten und per Post an das FA mit kurzem Anschreiben.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Picard777
        Erfahrener Benutzer
        • 02.05.2006
        • 7872

        #4
        Und wieso machst Du das überhaupt so ? Die Finanzverwaltung schreibt dazu Folgendes:

        ... Es ist aber auch nicht zu beanstanden, wenn Wohnungseigentümer die gesamten Aufwendungen erst in dem Jahr geltend machen, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist. Für die zeitliche Berücksichtigung von Nebenkosten bei Mietern gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend. ...

        Mit anderen Worten: Die Einspruchsgeschichte kannst Du Dir eigentlich sparen.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar

        Lädt...