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Einkommensteuererklärung nachträglich ändern? Bereits versendet

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    Einkommensteuererklärung nachträglich ändern? Bereits versendet

    Hallo

    Ich habe mit elster meine Einkommenssteuererklärung für 2019 vor kurzem gemacht, es ist circa 3 Wochen her. Zwischenzeitlich hatte ich nach etwa 9 Tagen im Elsterpostfach "Bescheiddaten 2019 Einkommensteuererklärung". Bei dem PDF steht jedoch, dass dieser nicht Rechtskräftig ist.

    Zwischenzeitlich habe ich die bereits versendete Erklärung für 2019 in Elster übernommen, die Zahlen entsprechend geändert und erneut für das Jahr 2019 versandt.

    Jetzt ist die Frage, kann hier bereits der richtige Bescheid per Post für die erste Erklärung versandt worden sein bzw kann es hier zu Überschneidungen kommen oder ist das nicht möglich mehrfach fürs gleiche Jahr abzusenden?

    vielen dank

    #2
    Natürlich kann es zu Überschneidungen kommen, wenn du die Bescheiddaten bereits erhalten hast. Die Erklärung ist dann ja bearbeitet

    und bereits an das Rechenzentrum zum Ausdruck und Postversand des Steuerbescheids übermittelt worden. Ob das Finanzamt den Bescheid noch

    stoppt oder überhaupt noch stoppen kann, weiß ich nicht genau.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Natürlich kann es zu Überschneidungen kommen, wenn du die Bescheiddaten bereits erhalten hast. Die Erklärung ist dann ja bearbeitet

      und bereits an das Rechenzentrum zum Ausdruck und Postversand des Steuerbescheids übermittelt worden. Ob das Finanzamt den Bescheid noch

      stoppt oder überhaupt noch stoppen kann, weiß ich nicht genau.
      Okay, also wenn Bescheiddaten vorhanden sind, wurde die Erklärung bereits bearbeitet.

      Naja, wenn die Erklärung per Post kommt, muss ich dieser dann wohl widersprechen und auf die neuen eingereichte verweisen oder wie geht man dann vor?

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        #4
        Naja, wenn die Erklärung per Post kommt, muss ich dieser dann wohl widersprechen und auf die neuen eingereichte verweisen oder wie geht man dann vor?
        Das wird das einfachste sein. In der Regel genügt statt des förmlichen Einspruchs ein Antrag auf Änderung unter Verweis auf die neue Erklärung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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