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Übermittlung Bankverbindung an Finanzamt als Lohnsteuerhilfeverein für Mitglieder

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    Übermittlung Bankverbindung an Finanzamt als Lohnsteuerhilfeverein für Mitglieder

    Hallo Leute,

    ich stehe hier echt auf dem Schlauch.

    Versehentlich wurde eine Steuererklärung ohne Bankverbindung übermittelt. Ich betreibe eine Beratungsstelle als LSt.-Hilfeverein seit zig Jahren. Nun wollte ich über das Elsterportal einfach eine Sonstige Nachricht oder Änderung der Bankverbindung übermitteln.

    Screenshot 2020-12-22 095347.png

    Sobald ich mich aber mit meinem Zertifikat als Institution anmelde, erhalte ich die Meldung, dass ich nicht berechtigt wäre.

    Das kann doch nicht sein, oder? Da kann mein zwar eine Steuererklärung übermitteln, aber keine Nachrichten versenden?

    Wenn ich mich mit dem Zertifikat anmelde und dann auf "Alle Formulare" wechsle, kann ich nur einen Einspruch einlegen.

    Habe ich da etwas falsch verstanden?
    Ich dachte, es soll jetzt alles einfacher werden.

    Bin für jede Info dankbar.

    Gruß

    #2
    Ich weiß nur, dass die Berechtigungen seit jeher von der Art des Zertifikats abhängig sind. Was genau mit einem Organisationszertifikat geht oder

    nicht geht, weiß ich allerdings auch nicht. Soweit erinnerlich, braucht man z. B. für den Bescheinigungsabruf mindestens einen Sicherheitsstick.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die Info.
      Es ist aber wirklich unglaublich und typisch Deutschland.
      Da will man digitalisieren und am Ende muss doch wieder alles auf Papier erledigt werden.
      Wie kann es angehen, dass man eine Steuerklärung per Zertifikat (incl. Bankdaten) übermitteln kann, aber eine Änderung der Bankdaten darf man plötzlich nicht mehr übermitteln.
      Man kann sich nur wundern.

      Danke und frohe Festtage.

      Kommentar


        #4
        Mit meinem persönlichen Zertifikat auf die 11.stellige Steuer-ID können diese Dienste alle genutzt werden, wobei die Änderung der Bankdaten

        meiner Meinung nach nicht die Welt bringt, solange man ein SEPA-Lastschriftmandat dann doch wieder schriftlich ändern muss. Dazu hat mir

        Ende letzten Jahres meine Finanzkasse geraten, als ich wegen einer Bankenfusion eine neue IBAN erhalten habe.

        Ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest!
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo der Wissende,

          das macht schon Sinn, dass man nur mit dem Zertifikat mit der persönlichen Id.-Nr. die BV ändern kann, wenn du als Lohnsteuerhilfeverein, einfach beim Mandanten eine neue BV ( z. Bsp. deine eigene) eingeben könntest, landet die Erstattung bei dir.

          Tschüß

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            #6
            Na ja im Grund hast du recht, aber das gilt doch auch für die Übermittlung der Steuererklärung. Prinzipiell kann ich da ja auch eingeben, was ich möchte.

            Ich habe jetzt dem Mitglied ein Schreiben zugesandt, mit der Bitte um Unterschrift und Weiterleitung an das Finanzamt. Ob das die digitale Welt der Finanzverwaltung ist?

            Gruß

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Mit meinem persönlichen Zertifikat auf die 11.stellige Steuer-ID können diese Dienste alle genutzt werden, wobei die Änderung der Bankdaten

              meiner Meinung nach nicht die Welt bringt, solange man ein SEPA-Lastschriftmandat dann doch wieder schriftlich ändern muss. Dazu hat mir

              Ende letzten Jahres meine Finanzkasse geraten, als ich wegen einer Bankenfusion eine neue IBAN erhalten habe.

              Ebenfalls ein frohes Weihnachtsfest!
              Es geht nicht um die Einzugsermächtigung. Es geht hier um die Bankverbindung worauf das Guthaben erstattet werden soll.
              Bei einer Einzugsermächtigung habe ich auch kein Problem, dass der Steuerpflichtige selbst unterschreiben muss.

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                #8
                Zitat von Der Wissende Beitrag anzeigen
                ....Na ja im Grund hast du recht, aber das gilt doch auch für die Übermittlung der Steuererklärung. Prinzipiell kann ich da ja auch eingeben, was ich möchte....
                Hallo Der Wissende,
                richtig, deshalb haftet ja der Datenübermittler für die Richtigkeit der Angaben.

                Tschüß

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