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Zusammenveranlagung aus dem Profil der Frau heraus

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    Zusammenveranlagung aus dem Profil der Frau heraus

    Hallo,

    folgender Sachverhalt: Wir sind seit kurzem verheiratet. Davor haben wir jeder für sich die Steuererklärung im eigenen Elster Account gemacht. Nun möchten wir uns zusammen veranlagen und die Erklärung aus dem Profil der Frau heraus abschicken. Die Frau muss ja Person B sein. Kann ich dann aus dem Profil der Frau heraus ganz normal den Belegabruf für den Mann machen und bei Person A eintragen und die Daten der Frau (in dem Profil bin ich ja angemeldet) als Person B eintragen lassen?

    Oder wird, weil wir mit dem Profil der Frau arbeiten, automatisch alles der Frau bei Person A eingetragen?

    Viele Grüße und schöne Feiertage!

    #2
    Welches Konto ihr für die Zusammenveranlagung verwendet, spielt keine Rolle! Die Daten aus dem Profil der Ehefrau darfst du allerdings nicht übernehmen,

    denn dann würde sie an erster Stelle als Ehemann eingetragen. Das hast du richtig erkannt. Du könntest ein Profil für dich erstellen, das bringt aber nichts,

    weil ihr ohnehin eine neue Steuernummer für die Zusammenveranlagung bekommt. Einfach die Personendaten manuell eintragen.

    Der Bescheinigungsabruf für dich muss unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    beantragt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo und Danke für deine Antwort. Das heißt ich kann in meinem Fall (Zusammenveranlagung über den Elster Account der Frau) den Belegabruf nicht verwenden? Man kann im Beleganruf nicht vorgeben, ob das für Person A oder B übernommen werden soll?

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        #4
        Meiner Meinung nach sollte der Bescheinigungsabruf problemlos funktionieren. Es müssen halt die Identifikationsnummern der Ehegatten eingegeben werden.

        Das Profil der Ehefrau könnt Ihr nicht verwenden, oder Ihr müsstet halt die Daten in der Erklärung zum Großteil ändern, bevor Ihr den Bescheinigungsabruf startet.

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          #5
          Man kann im Beleganruf nicht vorgeben, ob das für Person A oder B übernommen werden soll?
          Die Personenauswahl wird über die persönliche ID gesteuert. Dazu trägt man die ID's einfach vorher bei Ehemann bzw. Ehefrau manuell ein.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Ich habs nun einfach mal für 2019 simuliert (sollte ja für 2020 dann genau so laufen...). Ich konnte aus dem Profil der Frau heraus sowohl für den Mann als auch für die Frau die Belege abrufen und es wurde richtig Personen A und B zugeordnet. Also alles supi. Den Einwand von L. E. Fant verstehe ich nicht, mir scheint es nicht so, als müsste ich groß was ändern.

            Wenn ich es richtig sehe, muss ich drei Steuererklärungen simulieren, falls ich prüfen möchte, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist.

            Muss ich im Jahr nach der Hochzeit das Feld "neue Steuernummer beantragen" auswählen oder gebe ich die der Person A an?

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              #7
              Ich glaube, wir verwenden den Begriff Profil unterschiedlich. Wir meinen mit Profil die in jedem Elster-Konto erstellbaren Steuerprofile mit Steuernummer,

              du meinst wohl eher das Benutzerkonto deiner Frau. Du kannst in jedem Konto Bescheinigungen für alle Personen abrufen, für die der Abruf freigeschaltet ist.

              Wenn ich es richtig sehe, muss ich drei Steuererklärungen simulieren, falls ich prüfen möchte, ob Zusammen- oder Einzelveranlagung günstiger ist.
              Das siehst du richtig! Da liegt Mein ELSTER noch weit hinter ElsterFormular zurück

              Muss ich im Jahr nach der Hochzeit das Feld "neue Steuernummer beantragen" auswählen oder gebe ich die der Person A an?
              Wenn ihr erstmals eine Zusammenveranlagung beantragt, kannst du auch eine neue Steuernummer beantragen. Die des Ehemanns einzutragen ist zwar nicht

              verboten, bringt aber eigentlich nichts. Ihr bekommt für die Zusammenveranlagung sowieso eine neue Steuernummer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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