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    Hallo zusammen,

    da ich Belege einreichen muss, würde ich das ganze mit der Post zusenden inkl. der Steuerberechnung.
    Die Frage dazu wäre, geht dieses auch oder muss ich dieses ausschliesslich online absenden?

    Danke vorab

    #2
    Hallo,

    mit dem ElsterAnwenderforum geht gar nichts. Nicht mal eine Steuererklärung:
    ElsterAnwenderforum:
    Alles rund um dieses Forum. Anleitungen - Was kann verbessert werden - welche Foren sollten eingerichtet werden.
    Womit erstellst du die Erklärung?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Was meinst du mit Steuerberechnung per Post zusenden?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ach gerade gesehen dass ich in der falschen kategorie bin.

        Meine Elster Online....

        Evtl. kann es ein MOD verschieben

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          #5
          Hallo,

          ich verschiebe.
          Mit Mein Elster kannst du die Erklärung nur online übermitteln.
          Belege kannst du unter - Formulare-Belegnachreichung zur Steuererklärung - im PDF-Format übermitteln
          Was willst du mit Berechnung?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Dachte per Post ist Fixer als im März, habe schon alles da..

            Das mit den Belegen, danke hat sich erledigt.

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              #7
              Zitat von Tupperware Beitrag anzeigen
              da ich Belege einreichen muss
              Hat das Finanzamt diese Belege explizit angefordert? Wenn nicht, muss man sie (seit 2017-oder-so) auch nicht einreichen.

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                #8
                Zitat von Tupperware Beitrag anzeigen
                per Post ist Fixer als im März
                Draußen isses kälter als in der Nacht.
                Zuletzt geändert von L. E. Fant; 28.12.2020, 18:07. Grund: Das k hat gefehlt :o

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                  #9
                  Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                  Hat das Finanzamt diese Belege explizit angefordert? Wenn nicht, muss man sie (seit 2017-oder-so) auch nicht einreichen.
                  Die werden fällig da ich die Fortbildungskosten angebe, ohne Belege wird das nichts.

                  Draußen isses älter als in der Nacht.
                  Damit ist gemeint, dass es auf den Postweg schneller bearbeitet wird da es sonst es im März vorliegt.
                  Aber danke für den Konstruktiven Beitrag.

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                    #10
                    Die werden fällig da ich die Fortbildungskosten angebe, ohne Belege wird das nichts.
                    Vielleicht hast du recht, vielleicht auch nicht. Wenn man die Kosten detailliert genug erklärt, geht das oft auch ohne Belege durch.

                    Damit ist gemeint, dass es auf den Postweg schneller bearbeitet wird da es sonst es im März vorliegt.
                    Du hast du die Abläufe offenbar nicht so ganz verstanden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      Habe noch nie Belege für Fortbildung eingereicht:
                      Deshalb nur nach Aufforderung

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        Zitat von Tupperware Beitrag anzeigen
                        Die werden fällig da ich die Fortbildungskosten angebe, ohne Belege wird das nichts.
                        Das stimmt nicht. Ich gebe hier seit Jahren diverse (auch größere) Ausgaben ohne Belege an, die (fast) alle akzeptiert wurden (in den letzten fünf Jahren wurde einmal ein Beleg nachgefordert). Sie wollen ja auch nur Belege, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen wird:

                        elster56.png

                        Ansonsten also nur auf Anforderung einreichen! (Habt doch Mitleid mit den armen Finanzbeamten - die wollen doch auch nicht in einem Papierberg ersticken...)

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                          #13
                          Zitat von Tupperware Beitrag anzeigen
                          Damit ist gemeint, dass es auf den Postweg schneller bearbeitet wird da es sonst es im März vorliegt.
                          Ob die Erklärung elektronisch oder auf Papier kommt, die kann erst im März bearbeitet werden.

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