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Abbruch-Hinweis 07276

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    Abbruch-Hinweis 07276

    Hallo,

    ich wollte meine eingegeben Daten prüfen lassen. Bei den Jahren davon hat es auch super geklappt. Jetzt bekomme ich folgende Meldung:

    AHW Abbruch-Hinweise
    Leider konnte zu dem Abbruch-Hinweis 07276 kein Erläuterungstext gefunden werden.
    DHW Dokumentations-Hinweise
    Es konnte keine Steuerberechnung erfolgen!
    Überprüfen Sie bitte die Abbruch-Hinweise. Nach dem Wegfall aller Hinweis/Fehler-Ursachen sollte
    eine Berechnung erfolgen können, wenn hier kein Ausschlussfall vorliegt.
    Nach erfolgreicher Plausibilitätsprüfung kann der Fall trotzdem elektronisch an die Finanzbehörden
    übermittelt werden.


    Hat jemand damit bereits Erfahrung???


    VIele Grüße


    Marcel

    #2
    Im Unterforum für das Anwenderforum bist du mit deiner Frage sicher falsch. Verwendest du die Webanwendung Mein ELSTER?

    Welche Anlagen gehören denn zu deiner Erklärung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Mit der Forensoftware habe ich noch nie einen Abbruchinweis erhalten. Und darauf beziehst Du Dich ja, da Du dieses Unterforum gewählt hast.

      Sollte es sich zufällig um eine Steuererklärung irgendwelcher Art handeln, wären die Basics nicht ganz unwichtig: Welche Steuerart ? Welches Programm in welcher Version oder welche Webanwendung ? Welches Jahr ? Bei welcher Eingabe konkret ? usw. Wir sitzen -nur pandemiebedingt natürlich- nicht neben Dir und sehen nicht Deinen Monitor und das, was Du im Kopf hast. Erklären es bitte uns Quasi-Fünfjährigen, was Du wo konkret machst und warum, erst dann hast Du eine realistische Chance, dass Irgendjemand Dir helfen kann.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        Hallo,

        also ich nutze die Webseite elster.de/eportal
        Dort hatte ich bereits die Einkommensteuererklärung für 2016 und 2017 gemacht. Alles ohne Probleme. Jetzt wollte ich das Jahr 2018 auch ausfüllen und prüfen lassen.
        Im Grunde sind die Daten bzw. Anlagen exakt die gleichen wie die Jahre davor (Anlage AV, N, R, Vorsorgeaufwand) Nur die Zahlen sind etwas anders. Doch bekomme ich bei der Prüfung am Ende nicht mehr die Summe angezeigt was man als Rückzahlung oder Erstattung erwarten kann. Es steht zwar das keine Fehler vorhanden sind, jedoch wird kein Wert angezeigt. In den Jahren 2016 und 2017 wurde jedes Mal ein Betrag angezeigt. Ich habe nichts anders gemacht lediglich die Werte aktualisiert bzw. die bereits hinterlegten Dokumente einspielen lassen. Das Programm macht ja vieles automatisch.

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Ich verschiebe mal.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            Jedenfalls kann man den Fehler eingrenzen, indem man die Steuererklärung speichert und dann nach und nach eine Anlage entfernt und nochmal rechnet. Sobald der Fehler nicht mehr auftaucht ist also klar, durch welche Anlage er erzeugt wird.

            Kommentar


              #7
              Lass mal die Anlage AV weg als ersten Versuch
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Bei mir ist das für das Jahr 2020. Und bei der Anlage AV musste ich zusätzlich noch eine Anlage für Zusatzangaben hinzufügen. Steuerberechnung geht trotzdem nicht. Muss ich morgen mal versuchen.
                Mit freundlichen Grüßen,
                Koschte

                Kommentar


                  #9
                  Habe das gleiche Problem in der EkSt-Erklärung für 2020, Anlagen KAP, Kind, N, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwand. Keine Fehlermeldung aber Hinweis auf Zusammenveranlagung.

                  Kommentar


                    #10
                    Keine Fehlermeldung aber Hinweis auf Zusammenveranlagung.
                    Wie lautet der genaue Wortlaut?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Wie lautet der genaue Wortlaut?
                      Bitte beantragen Sie die Bescheidbekanntgabe in elektronischer Form an zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner(in) nur dann, wenn Ihr(e) Ehegatte/Lebenspartner(in) hiermit einverstanden ist (§ 122 Absatz 6 der Abgabenordnung).
                      Mögliche Fehlerquellen
                      • Hauptvordruck / Allgemeine Angaben
                        • 1 - Steuerpflichtige Person, nur bei Zusammenveranlagung: Ehemann oder Person A (Ehegatte A / Lebens­partner(in) A nach dem LPartG)
                        • 3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart

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                        #12
                        Handelt es sich um eine Zusammenveranlagung? Die elektronische Bescheidbekanntgabe kann man, muss man aber nicht beantragen.

                        Wenn man sie beantragt, kommt der Steuerbescheid nicht mehr als Papierbescheid. Die Bescheiddaten werden unabhängig davon

                        immer elektronisch bereitgestellt!
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Ja, es ist eine Zusammenveranlagung. Ich hab gerade testweise auf Papierform umgestellt, der Abbruch-Hinweis bleibt allerdings der Gleiche.

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                            #14
                            Ich habe genau das gleiche Prolbem: Abbruch-Hinweis 07276 mit AV, Kind, Kap, N, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwände. Ich konnte über das Löschen und Ausprobieren den Fewhler auf die Anlage N - Ehemann und dort die Zeile 1 -eTIN und Zeile 2 Angaben zum Arbeitslohn eingrenzen.

                            Nun weis ich aber auch nicht mehr weiter: Der eTIN wurde vom Vorjahr übernommen. Beim Arbeitslohn habe ich nur den Bruttolohn, die Lohnsteuer und den Soli angepasst. Hat jemand noch eine Idee was ich probieren könnte?

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                              #15
                              Hast Du keine Identifikationsnummer? Die eTIN interessiert doch schon lange nicht mehr.

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