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Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

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    Erste Steuererklärung nach Masterstudium - Verlustvortrag

    Liebe Community,

    ich sitze aktuell an meiner ersten Steuererklärung für das Jahr 2019. Kurz zu den Hintergrundinformationen:

    - Ich habe von September 2019 bis Ende August 2020 meinen Master in den Niederlanden gemacht
    - Während des Studiums hatte ich nur einen 450 Euro Job und ich habe Bafög erhalten
    - Von Januar 2019 bis Mai 2019 hatte ich ein Praktikum gemacht und wurde dort mit dem Mindestlohn bezahlt (also um die 1500 Euro brutto monatlich)
    - Nach meinem Master, arbeite ich seit September 2020 Vollzeit

    Nun möchte ich gerne einen Verlustvortrag für das Jahr 2019 während meines Masters einreichen. Ich habe bereits alles eingetragen, aber noch ein paar Fragen, ob ich die Steuerberechnung richtig verstehe.

    - Die fertige Steuerberechnung von MeinElster zeigt mir an, dass der verbleibende Beitrag im Minus liegt - um die 300 Euro. Diese 300 Euro würde ich wahrscheinlich dann bald zurück erhalten? Ich denke das bezieht sich auf die gezahlten Steuern des Praktikums von Januar bis Mai?

    - Für den Verlustvortrag wurde der Beitrag angezeigt, welchen ich unter Werbungskosten eingetragen habe. Meine Frage ist nun, wann genau dieser verrechnet wird? Ich weiß, dazu gibt es bereits viele Informationen im Internet, aber ich finde es trotzdem ein wenig kompliziert, genau zu erkennen, wie, was und wann dieser gespeicherte Beitrag verrechnet wird. Angenommen ich habe 15.000 als Verlustvortrag auf der Steuerberechnung stehen. Wird dieser Beitrag verrechnet, wenn ich die Steuererklärung für 2020 mache? Hier habe ich bereits seit September gearbeitet und somit Steuern gezahlt.

    - Ich habe noch unter Sonderausgaben gewisse Ausgaben vom Bachelor Studium eingetragen. Ich weiß, für das erst Studium kann man in der Regel keinen Verlustvortrag machen, aber ich habe es trotzdem einmal versucht. Zudem habe ich noch die Anlage 'Vorsorgeaufwendungen' ausgefüllt. Die Sonderausgaben sowie die Ausgaben der Vorsorgeaufwendungen werden am Ende der Steuerberechnung unter Einkommen/zu versteuerndes Einkommen mit einem negativ Beitrag angezeigt. Was genau hat das zu bedeuten?


    Vielen, vielen Dank für eure Hilfe bereits!

    Liebe Grüße
    Liebe Community,

    ich sitze aktuell an meiner ersten Steuererklärung für das Jahr 2019. Kurz zu den Hintergrundinformationen:

    - Ich habe von September 2019 bis Ende August 2020 meinen Master in den Niederlanden gemacht
    - Während des Studiums hatte ich nur einen 450 Euro Job und ich habe Bafög erhalten
    - Von Januar 2019 bis Mai 2019 hatte ich ein Praktikum gemacht und wurde dort mit dem Mindestlohn bezahlt (also um die 1500 Euro brutto monatlich)
    - Nach meinem Master, arbeite ich seit September 2020 Vollzeit

    Nun möchte ich gerne einen Verlustvortrag für das Jahr 2019 während meines Masters einreichen. Ich habe bereits alles eingetragen, aber noch ein paar Fragen, ob ich die Steuerberechnung richtig verstehe.

    - Die fertige Steuerberechnung von MeinElster zeigt mir an, dass der verbleibende Beitrag im Minus liegt - um die 300 Euro. Diese 300 Euro würde ich wahrscheinlich dann bald zurück erhalten? Ich denke das bezieht sich auf die gezahlten Steuern des Praktikums von Januar bis Mai?

    - Für den Verlustvortrag wurde der Beitrag angezeigt, welchen ich unter Werbungskosten eingetragen habe. Meine Frage ist nun, wann genau dieser verrechnet wird? Ich weiß, dazu gibt es bereits viele Informationen im Internet, aber ich finde es trotzdem ein wenig kompliziert, genau zu erkennen, wie, was und wann dieser gespeicherte Beitrag verrechnet wird. Angenommen ich habe 15.000 als Verlustvortrag auf der Steuerberechnung stehen. Wird dieser Beitrag verrechnet, wenn ich die Steuererklärung für 2020 mache? Hier habe ich bereits seit September gearbeitet und somit Steuern gezahlt.

    - Ich habe noch unter Sonderausgaben gewisse Ausgaben vom Bachelor Studium eingetragen. Ich weiß, für das erst Studium kann man in der Regel keinen Verlustvortrag machen, aber ich habe es trotzdem einmal versucht. Zudem habe ich noch die Anlage 'Vorsorgeaufwendungen' ausgefüllt. Die Sonderausgaben sowie die Ausgaben der Vorsorgeaufwendungen werden am Ende der Steuerberechnung unter Einkommen/zu versteuerndes Einkommen mit einem negativ Beitrag angezeigt. Was genau hat das zu bedeuten?


    Vielen, vielen Dank für eure Hilfe bereits!

    Liebe Grüße
    Zuletzt geändert von FIGUL; 29.12.2020, 19:31.

    #2
    Hallo,

    Sonderausgaben ergeben keinen Verlustvortrag.
    Sie mindern das zu versteuernde Einkommen.
    Dies ist bei dir schon negativ.
    Ein Verlustvortrag entsteht bei negativen Einkünften.
    Schau dir nochmals die Berechnung an.
    Warum postest du 2x??


    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Du sprichst viel von Beiträgen. Ich interpretiere das Wort in Deinem Posting durchgehend zu Beträge um. Ansonsten sehe ich keinen Sinn in dem Begriff.

      Zitat von lup95
      Die fertige Steuerberechnung von MeinElster zeigt mir an, dass der verbleibende Beitrag im Minus liegt - um die 300 Euro. Diese 300 Euro würde ich wahrscheinlich dann bald zurück erhalten? Ich denke das bezieht sich auf die gezahlten Steuern des Praktikums von Januar bis Mai?
      Festgesetzte Steuer minus vorausbezahlte Steuer (z. B. Lohnsteuern) ergibt den Betrag den Du zu zahlen hast oder erstattet bekommst.

      Zitat von lup95
      Für den Verlustvortrag wurde der Beitrag angezeigt, welchen ich unter Werbungskosten eingetragen habe
      Das kann ich mir nicht vorstellen! Taucht in Deiner Steuerberechnung wirklich das Wort Verlustvortrag auf? Du hattest ja auch ca. 7.500 Euro Einnahmen, also kann der Verlust allenfalls um diesen Betrag niedriger sein als die Werbungskosten.

      Zitat von lup95
      wann genau dieser verrechnet wird?
      Du wirst vom Finanzamt zusammen mit dem Einkommensteuerbescheid einen Bescheid über den Verlustvortrag erhalten. Jedenfalls wenn sich tatsächlich ein Verlust ergibt.

      Zitat von lup95
      Angenommen ich habe 15.000 als Verlustvortrag auf der Steuerberechnung stehen. Wird dieser Beitrag verrechnet, wenn ich die Steuererklärung für 2020 mache?
      Ja, genau, so wie man sich das bei dem Begriff Vortrag halt vorstellt.

      Zitat von lup95
      Ich habe noch unter Sonderausgaben gewisse Ausgaben vom Bachelor Studium eingetragen. Ich weiß, für das erst Studium kann man in der Regel keinen Verlustvortrag machen, aber ich habe es trotzdem einmal versucht
      Doppelt geht jedenfalls nicht! Wenn das Sonderausgaben sind dann gehört es zu den Sonderausgaben. Nur Werbungskosten oder Betriebsausgaben können zu einem Verlust führen.

      Zitat von lup95
      Die Sonderausgaben sowie die Ausgaben der Vorsorgeaufwendungen werden am Ende der Steuerberechnung unter Einkommen/zu versteuerndes Einkommen mit einem negativ Beitrag angezeigt. Was genau hat das zu bedeuten?
      Sonderausgaben mindern das zu versteuernde Einkommen. Wenn das zu versteuernde Einkommen negativ ist dann beträgt die Steuer Null. Wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte negativ ist dann gibt es einen Verlustrück- oder -vortrag.

      Kommentar


        #4
        Hallo noch einmal,

        danke für die Antworten und sorry, dass der Thread doppelt gepostet wurde. War Ausversehen. Kann den zweiten jemand löschen?

        Ich habe mich in die ganze Thematik Verlustvortrag noch einmal eingelesen und ich bin fast sicher, dass ich von meinem Master Studium nichts mehr zurück erhalten werde.

        Im Jahr 2019 komme ich zwar, trotz Abzug der 7500 Euro Einnahmen, auf eine ganz ordentliche Verlustvortrag Summe. Doch im Jahr 2020 habe ich ja ab September bereits gearbeitet. Wenn es 16.000 Euro Brutto Jahresgehalt für diese 4 Monate sind, und davon bestimmt auch noch einmal 2.000-3.000 Euro Werbungskosten abgezogen werden (ich habe von Januar - August noch studiert und die Fahrtkosten etc. gelten somit ja auch) und ich somit bei ca. 13.000 Euro bin, dann wird der Verlustvortrag davon abgezogen und am Ende lande ich bei einem Steuerfreibetrag, unter 9.000 Euro.

        Viele Grüße

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Zitat: und am Ende lande ich bei einem Steuerfreibetrag, unter 9.000 Euro.

          Was meinst du damit?
          Du landest bei einem zuversteuernden Einkommen unter 9000.- und nicht bei einem Steuerfreibetrag

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

          Kommentar


            #6
            ...damit würde ich unter Grundfreibetrag von 9.000 Euro liegen. Und somit würde mein Verlustvortrag verpuffen. Das war gemeint.

            Kommentar


              #7
              Hallo,

              ja, das ist so

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar


                #8
                Zitat von lup95 Beitrag anzeigen
                dann wird der Verlustvortrag davon abgezogen und am Ende lande ich bei einem Steuerfreibetrag, unter 9.000 Euro
                Das ist doch das Ziel von der ganzen Geschichte, dass man so weit runter rutscht dass man am Ende möglichst wenig Steuern bezahlt.

                Kommentar


                  #9
                  Dass bei einem Berufseinstieg im Herbst der größte Teil eines Verlustvortrags aus den Vorjahren verloren gehen kann, ist eine altbekannte Tatsache.

                  Bei 16.000,00 € Bruttolohn im Jahr 2020 und laufenden Werbungskosten von 2.000,00 bis 3.000,00 fallen auch ohne Verlustvortrag kaum mehr Steuern an.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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