Datenübernahme von 2019 für 2016-2018 möglich?

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  • Paschulke
    Neuer Benutzer
    • 29.12.2020
    • 3

    #1

    Datenübernahme von 2019 für 2016-2018 möglich?

    Ich habe das Formular für 2019 ausgefüllt und abgeschickt. Kann man die Daten nicht für die Steuererklärungen 2016-2018 übernehmen? Wirklich nur für die folgenden Jahre bereits abgeschickter Erklärungen?

    Danke
  • FIGUL
    Neuer Benutzer
    • 05.03.2012
    • 8544

    #2
    Hallo,

    hast du es ausprobiert?

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar

    • Paschulke
      Neuer Benutzer
      • 29.12.2020
      • 3

      #3
      Wenn ich auf das übermittelte Formular von 2019 gehe und auf "Diese Daten für neues Formular übernehmen" gehe, kann ich nur auswählen :
      Daten übernehmen in:
      Einkommenssteuer 2019


      Unter Datenübernahme steht: "Um Angaben zu übernehmen, muss ein passendes Formular abgegeben worden sein." Kein Formular zum auswählen


      lg
      Zuletzt geändert von Paschulke; 29.12.2020, 18:52.

      Kommentar

      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,

        gut, dann hast du gesehen, dass es nicht geht

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

        Kommentar

        • Paschulke
          Neuer Benutzer
          • 29.12.2020
          • 3

          #5
          Habe gehofft, es gibt noch einen Trick.

          Schade.
          Trotzdem danke

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45928

            #6
            Rückwärts ging die Datenübernahme noch nie, auch nicht bei ElsterFormular. Mit 2016 musst du dich beeilen! Da kannst du die Daten

            nach 2017 übernehmen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • FIGUL
              Neuer Benutzer
              • 05.03.2012
              • 8544

              #7
              Hallo,

              wobei es doch logisch ist, chronologisch vorzugehen.
              d,h. Älteste zuerst

              Gruß FIGUL
              Gruß FIGUL

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45928

                #8
                wobei es doch logisch ist, chronologisch vorzugehen.
                Wahrscheinlich ist ihm heute eingefallen, dass es vielleicht sinnvoll wäre, auch für die Jahre 2016 bis 2018 Steuererklärungen einzureichen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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