Bei Elster Formular war es noch einfach: Alle im Mantelbogen N eingegebenen Daten wurden entsprechend in die Felder der relevanten anderen Mantelbögen/Anhänge z.B für Vorsorgeleistungen übertragen und konnten dort auch nicht verändert werden (read only), auch die vom Arbeitgeber abgeführte Kirchensteuer, die ja auch Teil des vom Arbeitgeber erstellten Lohnsteuerbescheids ist.
Bei Wechsel zu Mein Elster nun die böse Überraschung, die ich um ein Haar übersehen hätte:
Die vom Arbeitgeber abgeführte Kirchensteuer muß explizit in das betreffende Feld der Sonderausgaben eingetragen werden, wobei alle anderen Bescheiddaten des Arbeitgebers sehr wohl in die relevanten Mantelbögen/Felder übertragen werden.Ein automatischer Übertrag findet einzig für die Kirchensteuer nicht statt.
Bei Prüfung ohne explizite nochmalige Eingabe der abgeführten Kirchensteuer heisst es dann, alles sei ok. Die Berechnung führt dann die unbegrenzt abzugsfähige Kirchensteuer nicht auf. Es wird eine falsche Steuer zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet. Die Übertragung zum Finanzamt wird nicht verhindert.
Dies ist irreführend und dürfte tausendfach von Usern übersehen werden.
Es muß wenigsten bei der Prüfung ein Warnhinweis kommen, dass im Feld bei Sonderausgaben keine Kirchensteuer eingetragen wurde, obwohl in den übermittelten Daten vom Arbeitgeber eine solche Kirchensteuer aufgeführt ist.
Das Programm ist ja auch sonst überpingelig, was Eingabeformate mit Kommastellen oder sonstige Plausibilitäten betrifft. Nur hier nicht.
Das wiegt einen unerfahrenen User mit Elster Formular Vergangenheit in falsche Sicherheit.
Noch besser und stimmiger wäre die zusätzliche Übertragung der abgeführten Kirchensteuer in das entsprechende Feld bei den Sonderausgaben.
Ich finde, das gehört dringendst überarbeitet.
Bei Wechsel zu Mein Elster nun die böse Überraschung, die ich um ein Haar übersehen hätte:
Die vom Arbeitgeber abgeführte Kirchensteuer muß explizit in das betreffende Feld der Sonderausgaben eingetragen werden, wobei alle anderen Bescheiddaten des Arbeitgebers sehr wohl in die relevanten Mantelbögen/Felder übertragen werden.Ein automatischer Übertrag findet einzig für die Kirchensteuer nicht statt.
Bei Prüfung ohne explizite nochmalige Eingabe der abgeführten Kirchensteuer heisst es dann, alles sei ok. Die Berechnung führt dann die unbegrenzt abzugsfähige Kirchensteuer nicht auf. Es wird eine falsche Steuer zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet. Die Übertragung zum Finanzamt wird nicht verhindert.
Dies ist irreführend und dürfte tausendfach von Usern übersehen werden.
Es muß wenigsten bei der Prüfung ein Warnhinweis kommen, dass im Feld bei Sonderausgaben keine Kirchensteuer eingetragen wurde, obwohl in den übermittelten Daten vom Arbeitgeber eine solche Kirchensteuer aufgeführt ist.
Das Programm ist ja auch sonst überpingelig, was Eingabeformate mit Kommastellen oder sonstige Plausibilitäten betrifft. Nur hier nicht.
Das wiegt einen unerfahrenen User mit Elster Formular Vergangenheit in falsche Sicherheit.
Noch besser und stimmiger wäre die zusätzliche Übertragung der abgeführten Kirchensteuer in das entsprechende Feld bei den Sonderausgaben.
Ich finde, das gehört dringendst überarbeitet.
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