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Vorsicht Falle: Kirchensteuer aus Arbgeber Bescheiddaten als Sonderausgabe eintragen!

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    Vorsicht Falle: Kirchensteuer aus Arbgeber Bescheiddaten als Sonderausgabe eintragen!

    Bei Elster Formular war es noch einfach: Alle im Mantelbogen N eingegebenen Daten wurden entsprechend in die Felder der relevanten anderen Mantelbögen/Anhänge z.B für Vorsorgeleistungen übertragen und konnten dort auch nicht verändert werden (read only), auch die vom Arbeitgeber abgeführte Kirchensteuer, die ja auch Teil des vom Arbeitgeber erstellten Lohnsteuerbescheids ist.

    Bei Wechsel zu Mein Elster nun die böse Überraschung, die ich um ein Haar übersehen hätte:

    Die vom Arbeitgeber abgeführte Kirchensteuer muß explizit in das betreffende Feld der Sonderausgaben eingetragen werden, wobei alle anderen Bescheiddaten des Arbeitgebers sehr wohl in die relevanten Mantelbögen/Felder übertragen werden.Ein automatischer Übertrag findet einzig für die Kirchensteuer nicht statt.
    Bei Prüfung ohne explizite nochmalige Eingabe der abgeführten Kirchensteuer heisst es dann, alles sei ok. Die Berechnung führt dann die unbegrenzt abzugsfähige Kirchensteuer nicht auf. Es wird eine falsche Steuer zu Lasten des Steuerpflichtigen berechnet. Die Übertragung zum Finanzamt wird nicht verhindert.

    Dies ist irreführend und dürfte tausendfach von Usern übersehen werden.

    Es muß wenigsten bei der Prüfung ein Warnhinweis kommen, dass im Feld bei Sonderausgaben keine Kirchensteuer eingetragen wurde, obwohl in den übermittelten Daten vom Arbeitgeber eine solche Kirchensteuer aufgeführt ist.
    Das Programm ist ja auch sonst überpingelig, was Eingabeformate mit Kommastellen oder sonstige Plausibilitäten betrifft. Nur hier nicht.
    Das wiegt einen unerfahrenen User mit Elster Formular Vergangenheit in falsche Sicherheit.
    Noch besser und stimmiger wäre die zusätzliche Übertragung der abgeführten Kirchensteuer in das entsprechende Feld bei den Sonderausgaben.

    Ich finde, das gehört dringendst überarbeitet.

    #2
    Hallo,

    Da liegst du falsch.
    Auch bei Elsterformular musste die KISt selbst in die Sonderausgaben eingetragen werden

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      Ganz verstehe ich den Beitrag jetzt auch nicht. Man bekommt doch auch in Mein ELSTER einen Hinweis, wenn die Kirchensteuer

      nicht mindestens in Höhe der Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen wurde.

      Hinweis_KiSt.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Danke an Figul und Charlie24

        ok, dann ist meine Erinnerung an Elster Formular nicht mehr ganz up to date, kann schon sein, sorry. Ist ein Jahr her.

        Trotzdem würde dann auch der Hinweis fehlen, der nun angeblich auch kommen soll, wie Charlie24 in seinem Screen Shot klar zeigt.
        Warum habe ich den nicht gesehen? War er nicht da oder ich zu doof?
        Vielleicht zu schnell weggeklickt etc?
        Egal, gute Benutzerführung würde in jedem Fall einen automatischen Übertrag der Kirchensteuer in die Sonderausgaben erfordern.
        Das wäre dann gleichzeitig Kritik auch an Elster Formular, oder etwa nicht?

        Kommentar


          #5
          Egal, gute Benutzerführung würde in jedem Fall einen automatischen Übertrag der Kirchensteuer in die Sonderausgaben erfordern.
          Da will ich dir nicht widersprechen und kommerzielle Steuerprogramme können das auch, das allein löst aber das Problem auch nicht.

          Ich z. B.leiste neben der von meiner Pension einbehaltenen Kirchenlohnsteuer auch Kirchensteuervorauszahlungen, die ich natürlich selbst erfassen

          muss. Hinzu kommen Abschlusszahlungen, gelegentlich auch kleine Erstattungen. Das sind alles Positionen, die nur bei den Sonderausgaben

          einzutragen sind und an keiner anderen Stelle der Steuererklärung auftauchen. Automatisch geht da bei vielen Steuerpflichtigen deshalb gar nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Wobei ich es schon recht arm finde, dass die Finanzverwaltung es zwar schafft, die vom Lohn abgeführte Kirchensteuer sowie Steuerbescheiddaten und auf Antrag sogar den rechtsgültigen Bescheid zum Abruf bereit zu stellen, der Bescheinigungsabruf aber bezüglich der im VZ erstatteten und per Vorauszahlung geleisteten Kirchensteuer komplett ahnungslos ist,

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              #7
              ... der Bescheinigungsabruf aber bezüglich der im VZ erstatteten und per Vorauszahlung geleisteten Kirchensteuer komplett ahnungslos ist,
              Das würde bei uns in Bayern vermutlich schon deshalb nicht funktionieren, weil meine Kirchensteuervorauszahlungen von dem für mich zuständigen Kirchensteueramt

              festgesetzt und eingezogen werden. Von dort erhalte ich ja auch meine Kirchensteuerbescheide. Mein Finanzamt setzt nur die BMG für die Vorauszahlungen fest.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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