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    Abrufcode stornieren?

    Hallo,

    ich habe meinen Abrufcode nichtmehr gefunden und deswegen kurzerhand einen neuen bestellt.

    Nun habe ich den alten doch zwischen den Zettelbergen entdeckt. Weiß jemand ob es telefonisch möglich ist die Bestellung des neuen Abrufcodes abzubrechen und den 'alten' wieder zu aktivieren?

    Danke

    #2
    Hallo,

    nimm doch den Neuen

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      Hallo Kopierpapier,
      sobald du einen neuen Abrufcode beantragst, wir der alte sofort hinfällig.

      Tschüß

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        #4
        Hey,

        danke für die Antworten.
        Ja ich dachte ich könnte den Behörden den Verwaltungsaufwand sparen und den alten wieterverwenden

        Dann nutze ich einfach den neuen sobald er da ist

        Kommentar


          #5
          Ja ich dachte ich könnte den Behörden den Verwaltungsaufwand sparen und den alten wieterverwenden
          Meines Wissens ist der Prozess komplett automatisiert. Da manuell einzugreifen würde echten Verwaltungsaufwand verursachen
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Außerdem verfällt der Code doch sowieso nach einiger Zeit. Also musst du irgendwann eh einen neuen beantragen

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              #7
              Außerdem verfällt der Code doch sowieso nach einiger Zeit. Also musst du irgendwann eh einen neuen beantragen
              Wie kommst du darauf ? Der Abrufcode verfällt nie !
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Dann hab ich das mit dem Zertifikat verwechselt. Mein Fehler

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Wie kommst du darauf ? Der Abrufcode verfällt nie !
                  Hallo,

                  auch bei Tod nicht?

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    auch bei Tod nicht?
                    Solange das Konto nicht gelöscht wird, verfällt der kontobezogene Abrufcode nach meiner Kenntnis nicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo,

                      ist zwar ein bißchen OT
                      wer hat Zugriff auf ein Konto eines Verstorbenen um den Abrufcode zu löschen.
                      Ich denke läuft über Elsterbeauftragten FA

                      Gruß FIGUL
                      Gruß FIGUL

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                        #12
                        wer hat Zugriff auf ein Konto eines Verstorbenen um den Abrufcode zu löschen.
                        Ob sich da überhaupt kümmert ? Ich weiß es nicht. Ich weiß aus eigener Erfahrung bisher nur, dass z. B der Bescheinigungsabruf für

                        einen Verstorbenen weiter funktioniert, wenn er zu Lebzeiten bereits eingerichtet war. Es kommen irgendwann keine Bescheinigungen mehr,

                        das ist klar.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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