Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

USt-Rückvergütung inl. Unt. Bemessungsgrdl.

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    USt-Rückvergütung inl. Unt. Bemessungsgrdl.

    Ich möchte USt zurückfordern und muß dazu auch eine Bemessungsgrundlage erfassen. Mein Problem ist, dass bei den meisten Rechnungen nicht der gesamte VoSt-Betrag abzugsfähig ist.

    Beispiel: Nettobetrag d. Rg.: 200€
    VoSt 32€
    davon abzugsfähig 16€.

    Was muß ich dann in welches Kästchen eintragen?
    BMG: 200€ oder 100€? Muß ich bei Umsatzsteuer 32€ und bei Vorsteuer 16€ eintragen?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

    LG

    Peaches

    #2
    AW: USt-Rückvergütung inl. Unt. Bemessungsgrdl.

    Wenn man eine Leistung oder einen Gegendstand bezogen hat, dafür eine Rechnung vorliegt:

    200 € Netto
    38 € (19% Umsatzsteuer)
    - - -
    328 €

    Umsatzsteuervoranmeldung 2010, Zeile 55, abziehbare Vorsteuer von anderen Unternehmern
    38 €

    Umsatzsteuerjahreserklärung 2009, Zeile 62, Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer
    38 €

    Die Bemessungsgrundlage 200 € (bzw. die Hälfte davon) hat in der Umsatzsteuervoranmeldung und auch in der Jahreserklärung nichts verloren. Sollte auf Grund der eigenen Tätigkeit die Vorsteuer nur anteilig abzugsfähig sein, ist entsprechend nur die abzugsfähige Vorsteuer in der Voranmeldung bzw. Jahreserklärung einzutragen.

    Kommentar


      #3
      AW: USt-Rückvergütung inl. Unt. Bemessungsgrdl.

      @Aron: Vielen Dank für Deine Antwort.
      Allerdings geht es in meinem Fall nicht um die USt-Voranmeldung, sondern um die Umsatzsteuerrückvergütung im Spanien (deshalb 16%). DOrt wollen wir uns über das Umsatzsteuerrückvergütungsverfahren die Vorsteuer zurückholen. Um das Formular beim BzSt richtig auszufüllen, war meine Frage gedacht. Evtl. war der Titel etwas missverständlich gewählt.

      Vielen Dank

      Peaches

      Kommentar

      Lädt...
      X