Ich möchte USt zurückfordern und muß dazu auch eine Bemessungsgrundlage erfassen. Mein Problem ist, dass bei den meisten Rechnungen nicht der gesamte VoSt-Betrag abzugsfähig ist.
Beispiel: Nettobetrag d. Rg.: 200€
VoSt 32€
davon abzugsfähig 16€.
Was muß ich dann in welches Kästchen eintragen?
BMG: 200€ oder 100€? Muß ich bei Umsatzsteuer 32€ und bei Vorsteuer 16€ eintragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
Peaches
Beispiel: Nettobetrag d. Rg.: 200€
VoSt 32€
davon abzugsfähig 16€.
Was muß ich dann in welches Kästchen eintragen?
BMG: 200€ oder 100€? Muß ich bei Umsatzsteuer 32€ und bei Vorsteuer 16€ eintragen?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
Peaches
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