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    Konto für Tochter

    Tach allerseits,

    ich erledige seit Jahren die EStErkl. für meine Tochter. Sie wohnt nicht hier, und ich kann nicht unmittelbar auf deren PC zugreifen.
    Wie richte ich den Ablauf nach Wegfall des Elsterformulars am besten ein?

    a) Kann ich auf meinem PC ein zweites Konto - natürlich mit Namen u. Daten meiner Tochter - einrichten, oder ist das Konto an ein bestimmtes Gerät gebunden, also den PC der Steuerpflichtigen w/ evtl. Rückkoppelung ?

    b) Ist es am Ende einfacher, wieder auf das "gute alte Formular" zurzugreifen u. händisch zu Werke zu gehen?

    #2
    Damit die Tochter die Steuererklärung selbst prüfen kann, wird es Sinn machen, ein eigenes Elsterkonto für sie einzurichten. Die Zertifikatsdatei

    kann man ja problemlos kopieren und parallel auf zwei PCs vorhalten, das Konto ist nicht an eine bestimmte Hardware gebunden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      nimm' einfach dein Konto und auch dein Zertifikat, damit kannst du für beliebig viele Personen die Erklärungen erstellen und auch einreichen.
      Und für deine Tochter darfst du das sogar. :-)

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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        #4
        Danke an alle Kommentatoren, bin im Bilde !
        PS: 2020 noch nicht eröffnet ?

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          #5
          Hallo,

          Zitat: PS: 2020 noch nicht eröffnet ?
          Warum schaust du nicht nach?

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            ...weil es hier bei 2019 endet !

            Angehängte Dateien

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              #7
              Die Freischaltung des Jahres 2020 erfolgt erst morgen. Da kannst du dann theoretisch loslegen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von august_burg Beitrag anzeigen
                ...weil es hier bei 2019 endet !
                Hallo,

                ja dann geht es heute noch nicht, wie du selbst gesehen hast.
                Warum hast du gefragt?

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  ...zur Bestätigung, daß ich als Anfänger bei "Mein Elster" nichts übersehen habe !

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                    #10
                    Die Steuererklärung für 2020 eilt aber nicht,
                    da die Abarbeitung für 2020 erst ab März bei den Finanzämtern startet.

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                      #11
                      ...ich fange auch nur mit den Basisarbeiten an !

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