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Datenübernahme von ESt 1 A zu ESt 1 B

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    Datenübernahme von ESt 1 A zu ESt 1 B

    Hallo ihr Spezialisten da draußen,
    ich habe zwei Fragen und wäre so froh wenn mir jemand helfen kann.
    1. Ich mache für mich und meinen Freund die Steuererklärung, wir haben einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb (GbR) zusammen. Darum muss ich ja auch die EST 1 B abgeben. In den ESt 1A von mir und von meinem Freund und in der EST1B befindet sich jedes mal (unter anderem) die Anlage L (landwirtschaft). Ich muss also drei mal lange Listen über Flächen, Verpächter und Pipapo eingeben. Gibt es da nicht eine Möglichkeit die Daten dieser Anlage nur einmal einzugeben und dann zu übermitteln?
    2. Bei der EST 1 B gibt es die Anlage FE1 für laufende Einkünfte. Weiß jemand ob damit monatliche Einnahmen wie Mieten gemeint sind oder auch die Einnahmen übers Jahr verteilt, welche ein landwirtschaftlicher Betrieb eben so abwirft? Mich irritiert das dort kein Zeitraum definiert ist.
    Ich hoffe die Fragen sind halbwegs verständlich formuliert, ich freue mich sehr über eine Antwort.

    #2
    Zu 1: Mir ist nicht klar warum du in den ESt 1A die Flächenangaben in der Anlage L erneut erfasst. Es reicht doch, wenn du den Gewinnanteil aus der GbR in

    den entsprechenden Zeilen für Mitunternehmer einträgst. Eure Gewinnanteile werden doch gesondert festgestellt.

    Zu 2: Es müssen immer Jahreswerte angegeben werden, die sich bei euch aus zwei Wirtschaftsjahren ergeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die Antwort. Ich muss leider nochmal sicherstellen: heißt das, ich habe in der ESt 1B alle Angaben zum LW-Betrieb in der Anlage L und 13a (wir werden pauschal besteuert) und für unsere ESt 1A´s füge ich auch die Anlage L hinzu und lasse die betrieblichen Angaben einfach weg und trage nur in den Zeilen 13 (Gewinn als Mitunternehmer (§ 13a EStG) den entsprechenden Gewinn ein?


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        #4
        ... und trage nur in den Zeilen 13 (Gewinn als Mitunternehmer (§ 13a EStG) den entsprechenden Gewinn ein?
        Genauso machst du das! Nur den jeweiligen Gewinnanteil gemäß der Feststellungserklärung bzw. dem Feststellungsbescheid.

        Der ist ja auch der Grundlagenbescheid für die Einkommensteuerfestsetzung. Die Doppelarbeit braucht es nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super, vielen Dank.

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