Homeoffice Pauschale

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  • PLS
    Erfahrener Benutzer
    • 06.01.2018
    • 152

    #1

    Homeoffice Pauschale

    Hallo zusammen,

    ist schon bekannt, wo man ab morgen in der Erklärung für 2020 die max. 600€ Homeoffice Pauschale eintragen darf? Wird es ein extra Feld geben oder bei den sonstigen Werbungskosten?

    Welche Nachweise muss man erbringen?

    Darf ich trotz Homeoffice dennoch mein Jobticket für den ÖPNV absetzen?

    Danke und LG!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Es gibt kein extra Feld dafür. Ob die Anzahl der Homeoffice-Tage durch eine AG-Bescheinigung nachgewiesen werden muss,

    werden m. E. die Finanzämter selbst entscheiden. Es schadet jedenfalls nicht, sich die Tage bescheinigen zu lassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • XaverWdg
      Erfahrener Benutzer
      • 18.02.2017
      • 1048

      #3
      Das ist der momentane Stand bei meinem Arbeitgeber:

      Momentan, also nach aktuellem Steuerrecht können Arbeitnehmer die Kosten (u.a. anteilig für Strom, Telefon, Miete bzw. Mobiliar oder Technik) für ihr Arbeitszimmer dann absetzen, wenn die berufliche Arbeitsleistung zuhause in einem eigenen Raum (i.d.R. Büro) ausgeübt wurde.

      Die Finanzämter haben daher bislang keine Durchgangszimmer, den Esszimmertisch oder das Sofa anerkannt.

      Eine anderslautende Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie liegt noch nicht vor.
      Daher halten wir es für verfrüht, bereits heute Maßnahmen (z.B. durch Herausgaben einer Arbeitgeberbescheinigung) einzuleiten, welche ggf. nicht den Anforderungen genügen oder gar obsolet sind.
      Insofern empfehlen wir, sich zu gedulden und vorsorglich jegliche Rechnungen für private (nicht erstattete) Ausgaben bzgl. Arbeitsmittel oder Büroausstattungen zu sammeln.

      Sollte die Rechtslage gefestigt sein, werden wir darüber informieren und ein ggf. erforderliches Arbeitgeberschreiben auf geeignetem Wege zur Verfügung stellen.

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      • PLS
        Erfahrener Benutzer
        • 06.01.2018
        • 152

        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Es gibt kein extra Feld dafür. Ob die Anzahl der Homeoffice-Tage durch eine AG-Bescheinigung nachgewiesen werden muss,

        werden m. E. die Finanzämter selbst entscheiden. Es schadet jedenfalls nicht, sich die Tage bescheinigen zu lassen.
        Danke für deine Antwort Woher weißt du, dass es kein extra Feld gibt? Wird man das nicht erst morgen sehen?
        Ich trage also einfach 600€ bei den sonstigen Werbungskosten ein, richtig?

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        • PLS
          Erfahrener Benutzer
          • 06.01.2018
          • 152

          #5
          Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
          Das ist der momentane Stand bei meinem Arbeitgeber:

          Momentan, also nach aktuellem Steuerrecht können Arbeitnehmer die Kosten (u.a. anteilig für Strom, Telefon, Miete bzw. Mobiliar oder Technik) für ihr Arbeitszimmer dann absetzen, wenn die berufliche Arbeitsleistung zuhause in einem eigenen Raum (i.d.R. Büro) ausgeübt wurde.

          Die Finanzämter haben daher bislang keine Durchgangszimmer, den Esszimmertisch oder das Sofa anerkannt.

          Eine anderslautende Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie liegt noch nicht vor.
          Daher halten wir es für verfrüht, bereits heute Maßnahmen (z.B. durch Herausgaben einer Arbeitgeberbescheinigung) einzuleiten, welche ggf. nicht den Anforderungen genügen oder gar obsolet sind.
          Insofern empfehlen wir, sich zu gedulden und vorsorglich jegliche Rechnungen für private (nicht erstattete) Ausgaben bzgl. Arbeitsmittel oder Büroausstattungen zu sammeln.

          Sollte die Rechtslage gefestigt sein, werden wir darüber informieren und ein ggf. erforderliches Arbeitgeberschreiben auf geeignetem Wege zur Verfügung stellen.
          Spricht doch nichts dagegen, die Pauschale zunächst anzugeben und die Erklärung abzuschicken. Wenn das FA eine Bescheinigung möchte, werden die sich schon melden. Ich möchte meinen AG auch nicht grundlos um eine Bescheinigung bitten.

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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            vor Mitte März brauchst du nichts abzuschicken, weil vorher das FA nichts bezugl 2020-er Erkläeungen tut
            Brennt dir der Kittel?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

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            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45929

              #7
              Woher weißt du, dass es kein extra Feld gibt?
              Die amtlichen Formulare für 2020 sind bereits vor Monaten bekanntgegeben worden, an denen wird nichts mehr geändert.

              Die Homeoffice-Pauschale ist erst jetzt beschlossen worden. Natürlich könnte man ein extra Eingabefeld programmieren und die Anbieter

              kommerzieller Steuerprogramme haben das auch angekündigt, aber dort füllt man ja die Formulare auch nicht direkt aus.

              Man kann doch in das Textfeld die Anzahl der Tage eintragen und den berechneten Wert bzw. den Höchstwert als Eurobetrag,

              dafür braucht man doch kein extra Feld.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Rainman1983
                Neuer Benutzer
                • 18.02.2015
                • 6

                #8
                Ein gutes neues Jahr!

                Wo würde das dann erfasst werden? Anlage N 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)

                Oder?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45929

                  #9
                  Wo würde das dann erfasst werden? Anlage N 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
                  Seite 14, Zeile 47 Sonstiges der Anlage N ist korrekt.

                  Ebenfalls ein gutes neues Jahr!
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • Koschte
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.02.2011
                    • 114

                    #10
                    Also, ich bin durch mit der Steuererklärung. Ich hab 111 Tage mal fünf Euro in das freie Feld geschrieben. Und 555 als Endsumme. Ich muss aber noch auf meine Steuerbescheinigungen warten und außerdem funktioniert bei mir die Steuerberechnung nicht.
                    Mit freundlichen Grüßen,
                    Koschte

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                    • Charlie24
                      Erfahrener Benutzer
                      • 14.03.2014
                      • 45929

                      #11
                      ... und außerdem funktioniert bei mir die Steuerberechnung nicht.
                      Das kommt am Jahresanfang zwar häufig vor, liegt aber manchmal auch an den Eingaben.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      • Koschte
                        Erfahrener Benutzer
                        • 15.02.2011
                        • 114

                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das kommt am Jahresanfang zwar häufig vor, liegt aber manchmal auch an den Eingaben.
                        Nein nein, meine Angaben sind perfekt

                        Zuletzt geändert von Koschte; 01.01.2021, 16:13.
                        Mit freundlichen Grüßen,
                        Koschte

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                        • Charlie24
                          Erfahrener Benutzer
                          • 14.03.2014
                          • 45929

                          #13
                          Bei mir funktioniert die Steuerberechnung. Ich habe unsere Erklärung auch bereits heute erstellt, nicht, weil es dringlich wäre,

                          sondern eher wegen der im Forum zu 2020 bereits gestellten Fragen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          • Koschte
                            Erfahrener Benutzer
                            • 15.02.2011
                            • 114

                            #14
                            Dann setze ich mich noch mal ran und nehme eine Anlage nach der anderen mal raus. Eine Erklärung habe ich nicht. Sogar die Zusatzangaben für Riester habe ich mit beigefügt.
                            Mit freundlichen Grüßen,
                            Koschte

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                            • FIGUL
                              Neuer Benutzer
                              • 05.03.2012
                              • 8544

                              #15
                              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                              Bei mir funktioniert die Steuerberechnung. Ich habe unsere Erklärung auch bereits heute erstellt, nicht, weil es dringlich wäre,

                              sondern eher wegen der im Forum zu 2020 bereits gestellten Fragen.
                              Hallo,

                              versteh ich nicht.
                              Es gibt doch noch keinerlei Daten zum Bescheinigungsabruf u.s,w.

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

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