Homeoffice Pauschale

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  • Charlie24
    antwortet
    Wo würde das dann erfasst werden? Anlage N 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)
    Seite 14, Zeile 47 Sonstiges der Anlage N ist korrekt.

    Ebenfalls ein gutes neues Jahr!

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  • Rainman1983
    antwortet
    Ein gutes neues Jahr!

    Wo würde das dann erfasst werden? Anlage N 14 - Weitere Werbungskosten (soweit nicht steuerfrei ersetzt)

    Oder?

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  • Charlie24
    antwortet
    Woher weißt du, dass es kein extra Feld gibt?
    Die amtlichen Formulare für 2020 sind bereits vor Monaten bekanntgegeben worden, an denen wird nichts mehr geändert.

    Die Homeoffice-Pauschale ist erst jetzt beschlossen worden. Natürlich könnte man ein extra Eingabefeld programmieren und die Anbieter

    kommerzieller Steuerprogramme haben das auch angekündigt, aber dort füllt man ja die Formulare auch nicht direkt aus.

    Man kann doch in das Textfeld die Anzahl der Tage eintragen und den berechneten Wert bzw. den Höchstwert als Eurobetrag,

    dafür braucht man doch kein extra Feld.

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  • FIGUL
    antwortet
    Hallo,

    vor Mitte März brauchst du nichts abzuschicken, weil vorher das FA nichts bezugl 2020-er Erkläeungen tut
    Brennt dir der Kittel?

    Gruß FIGUL

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  • PLS
    antwortet
    Zitat von XaverWdg Beitrag anzeigen
    Das ist der momentane Stand bei meinem Arbeitgeber:

    Momentan, also nach aktuellem Steuerrecht können Arbeitnehmer die Kosten (u.a. anteilig für Strom, Telefon, Miete bzw. Mobiliar oder Technik) für ihr Arbeitszimmer dann absetzen, wenn die berufliche Arbeitsleistung zuhause in einem eigenen Raum (i.d.R. Büro) ausgeübt wurde.

    Die Finanzämter haben daher bislang keine Durchgangszimmer, den Esszimmertisch oder das Sofa anerkannt.

    Eine anderslautende Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie liegt noch nicht vor.
    Daher halten wir es für verfrüht, bereits heute Maßnahmen (z.B. durch Herausgaben einer Arbeitgeberbescheinigung) einzuleiten, welche ggf. nicht den Anforderungen genügen oder gar obsolet sind.
    Insofern empfehlen wir, sich zu gedulden und vorsorglich jegliche Rechnungen für private (nicht erstattete) Ausgaben bzgl. Arbeitsmittel oder Büroausstattungen zu sammeln.

    Sollte die Rechtslage gefestigt sein, werden wir darüber informieren und ein ggf. erforderliches Arbeitgeberschreiben auf geeignetem Wege zur Verfügung stellen.
    Spricht doch nichts dagegen, die Pauschale zunächst anzugeben und die Erklärung abzuschicken. Wenn das FA eine Bescheinigung möchte, werden die sich schon melden. Ich möchte meinen AG auch nicht grundlos um eine Bescheinigung bitten.

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  • PLS
    antwortet
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es gibt kein extra Feld dafür. Ob die Anzahl der Homeoffice-Tage durch eine AG-Bescheinigung nachgewiesen werden muss,

    werden m. E. die Finanzämter selbst entscheiden. Es schadet jedenfalls nicht, sich die Tage bescheinigen zu lassen.
    Danke für deine Antwort Woher weißt du, dass es kein extra Feld gibt? Wird man das nicht erst morgen sehen?
    Ich trage also einfach 600€ bei den sonstigen Werbungskosten ein, richtig?

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  • XaverWdg
    antwortet
    Das ist der momentane Stand bei meinem Arbeitgeber:

    Momentan, also nach aktuellem Steuerrecht können Arbeitnehmer die Kosten (u.a. anteilig für Strom, Telefon, Miete bzw. Mobiliar oder Technik) für ihr Arbeitszimmer dann absetzen, wenn die berufliche Arbeitsleistung zuhause in einem eigenen Raum (i.d.R. Büro) ausgeübt wurde.

    Die Finanzämter haben daher bislang keine Durchgangszimmer, den Esszimmertisch oder das Sofa anerkannt.

    Eine anderslautende Veröffentlichung des Bundesfinanzministeriums unter Berücksichtigung der Corona-Pandemie liegt noch nicht vor.
    Daher halten wir es für verfrüht, bereits heute Maßnahmen (z.B. durch Herausgaben einer Arbeitgeberbescheinigung) einzuleiten, welche ggf. nicht den Anforderungen genügen oder gar obsolet sind.
    Insofern empfehlen wir, sich zu gedulden und vorsorglich jegliche Rechnungen für private (nicht erstattete) Ausgaben bzgl. Arbeitsmittel oder Büroausstattungen zu sammeln.

    Sollte die Rechtslage gefestigt sein, werden wir darüber informieren und ein ggf. erforderliches Arbeitgeberschreiben auf geeignetem Wege zur Verfügung stellen.

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  • Charlie24
    antwortet
    Es gibt kein extra Feld dafür. Ob die Anzahl der Homeoffice-Tage durch eine AG-Bescheinigung nachgewiesen werden muss,

    werden m. E. die Finanzämter selbst entscheiden. Es schadet jedenfalls nicht, sich die Tage bescheinigen zu lassen.

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  • PLS
    hat ein Thema erstellt Homeoffice Pauschale.

    Homeoffice Pauschale

    Hallo zusammen,

    ist schon bekannt, wo man ab morgen in der Erklärung für 2020 die max. 600€ Homeoffice Pauschale eintragen darf? Wird es ein extra Feld geben oder bei den sonstigen Werbungskosten?

    Welche Nachweise muss man erbringen?

    Darf ich trotz Homeoffice dennoch mein Jobticket für den ÖPNV absetzen?

    Danke und LG!
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