Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Alleinerziehende Entlastungsbeitrag und aussergewöhnliche Belastung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Alleinerziehende Entlastungsbeitrag und aussergewöhnliche Belastung

    Hallo zusammen,

    ich hätte zwei Fragen, denn ich komme nicht weiter..

    => obwohl ich hohe Krankeitskosten habe (in der Anlage "andere aussergewöhnliche Belastungen" unter andere Aufwendungen eingetragen) werden die Kosten nicht berücksichtigt!? Ich dürtfe eine Steuerersrattung von ca EUR 1.000 haben (lt. verschiedene Rechner im Internet) Hab ich es falsch eingetragen?

    => durch die Verdoppelung der Alleinerziehende Entlastungsbeitrag hab ich seit Juli ca EUR 100 mehr Netto, was ist mit der Monate davor? Hier hab ich auch mit eine Erstattung gerechnet, ist aber auch nicht der Fall..

    Danke im Voraus für eure Hlfe!

    #2
    Wie steht es denn in der Steuerberechnung? Ich hab mal testhalber einen Fall angelegt mit Außergewöhnlichen Belastungen unter der zumutbaren Belastung, und auch das wird in der Steuerberechnung angeführt.

    Kommentar


      #3
      In der Steuerberechnung ist der Betrag gar nicht aufgeführt, da sind nur die regulären Beiträge zu Krankenversicherung usw. drin..

      Kommentar


        #4
        Also: in welcher Zeile hast Du's eingetragen, und welche Beträge?

        Kommentar


          #5
          Zeile 13 andere Aufwendungen (hab sogar den Wert rausgelöscht, um zum verproben, es ändert sich nichts bei der Steuerberechnung). Höhe der Aufwendungen 4.200, Anspruch auf Versicherungsleistungen 0. Auch unter Zeile 18 sonstige aussergewöhnliche Belastung versucht

          Kommentar


            #6
            Bei mir taucht in der Steuerberechnung auch nichts auf, wenn ich deine Zahlen in Zeile 13 der Anlage Außergewöhnliche Belastungen eintrage.

            Das ist sicher ein Fehler im Berechnungsmodul von Mein ELSTER. Wir reden von der Steuererklärung für das Jahr 2020.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Ja, es geht um 2020. Ich hatte meine Steuererklärung von 2019 vorgerrolt und versuch es jetzt mit einen neuen Formular, eventuell klappt es so.. Aber was, wenn nicht? Und wieso bekomme ich keine Erstattung wg. verdoppelung Alleinerziehende Entlastungsbeitrag?
              Vielen Dank für deine Hilfe und die schnelle Antwort!

              Kommentar


                #8
                Ich erlebe es eigentlich jedes Jahr, dass die Steuerberechnung am Anfang Fehler aufweist, die dann nach und nach behoben werden.

                Die Finanzämter beginnen mit der Bearbeitung des Jahres 2020 ohnehin erst im März, es bringt nichts, jetzt schon einzureichen.

                Das mit dem Entlastungsbetrag habe ich nicht nachgestellt, dazu müsste ich erst eine Einzelveranlagung mit einer Anlage Kind ausfüllen.

                Taucht denn kein Entlastungsbetrag in deiner Steuerberechnung auf?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Also der Entlastungsbeitrag ist schon in voller Höhe drin, nur dachte ich, dass die Nettodifferenz vor der Berücksichtigung in meine Lohnabrechnung ab Juli (wo ich netto EUR 100 mehr hab) als Ersttatung mit EUR 600 am Ende des Jahres ausgegliechen wird. Ich kenne mich mit Löhne nicht aus und konnte nicht den gesamten Vorteil durch die Verdoppelung der Entlastungsbeitrag ausrechnen, aber vom Logik her wenn der ab Juli EUR 100 netto ist, ist auch für die Montate davor EUR 100, also Erstattung von 600

                  Kommentar


                    #10
                    Ich hab mal versucht mich da auf die Schnelle ein bisschen einzulesen. Scheinbar wurde der erhöhte Entlastungsbetrag beim Lohnsteuerabzug gar nicht automatisch berücksicht, sondern nur, wenn man sich den eintragen hat lassen. Aber dann wurde er ja auch schon in voller Höhe eingetragen.

                    Kommentar


                      #11
                      Wenn dein Arbeitgeber im Dezember einen Lohnsteuerjahresausgleich durchgeführt hat, was ich nicht weiß, dann hättest du die Erstattung für

                      das erste Halbjahr bereits darüber erhalten. Da kommt dann bei der Einkommensteuer nichts mehr raus.

                      Mit den Details habe ich mich nicht befasst!
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Hallo,
                        ich habe das gleiche Problem. Bei mir werden die außergewöhnlichen Belastungs-Beträge zwar am Ende in dem zu übermittelnden Formular angezeigt (hab ich dann abgebrochen), aber in der Vorab-Steuerberechnung tauchen sie überhaupt nicht auf. Außerdem hab ich aus der NK-Abrechnung die Hausmeisterkosten unter "Sonstige außergewöhnliche Belastungen" erfasst und sie erscheinen unter Zeile 18 auch. Habe den Wert dann auch schon in anderen Zeilen eingegeben, aber sobald ich den Wert ja auch in Zeile 21 (Handwerkerleistungen) eintrage erscheint immer folgender Abbruch-Hinweis beim Erstellen der Steuerberechnung:

                        AHW Abbruch-Hinweise Haushaltsnahe Aufwendungen: Der Betrag, für den Sie die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflegeleistungen (oder ab 2016 auch Handwerkerleistungen) beantragt haben, liegt über den erklärten Aufwendungen abzüglich der Erstattungen.

                        Hier wird hingewiesen, dass der Fehler wohl bei den haushaltsnahen Pflegeleistungen vorläge, es sind hier aber keine Werte drin....
                        Das Formular für 2020 scheint noch ein paar Bugs zu haben.
                        Ich sende es vorab erstmal nicht ab und werde es die nächsten Tage nochmal überprüfen, ob Programmaktualisierungen stattgefunden haben.

                        LG
                        jady_170

                        Kommentar


                          #13
                          @L. E. Fant bei mir wurde es ab Einführung automatisch berücksichtigt , da ich bereit Klasse 2 bin

                          @Charlie24 kein Lohnsteuerjahresausgleich für das erste Halbjahr, dewegen bin ich ja etwas verwirrt

                          Und nochmals vielen Dank für eure Antworten!

                          Kommentar


                            #14
                            Hier geht's im Moment noch um den Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende.

                            Kommentar


                              #15
                              Hallo,

                              das ist doch wirklich nichts Neues, dass es die ersten 3 Monate vorn und hinten klemmt.
                              Vor April mach ich gar nichts

                              Gruß FIGUL
                              Gruß FIGUL

                              Kommentar

                              Lädt...
                              X