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Karenzentschädigung

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    Karenzentschädigung

    Liebes Elster-Forum,

    ich habe eine Frage zum Thema Karenzentschädigung:

    Wo genau trage ich die erhaltene Summe und die davon abgehende Lohnsteuer bei "Mein Elster" ein? Wird das einfach in Anlage N auf den Bruttoarbeitslohn bzw. die Lohnsteuer aufgerechnet?

    Weil wie kann ich dann deutlich machen, dass es eine Karenzentschädigung ist und entsprechend keine Sozialversicherung bezahlt werden muss?

    Vielen Dank für Eure Hilfe im Voraus

    Pascal

    #2
    Warte deine Lohnsteuerbescheinigung ab, aus der ergibt sich schon, wo was einzutragen ist.

    Daraus ist auch ersichtlich, dass keine Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet wurden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hi Charlie24,

      danke für deine Antwort - ich habe die Bescheinigung schon bekommen und da steht es

      Zeile 3. Bruttoarbeitslohn ...:......................................... 21.000 (nur Karenzentschädigung)
      Zeile 4. Einbehaltene Lohnsteuer:.................................... 1.845
      Zeile 5. Einbehaltene Solidaritätszuschlag von 3.:................ 101


      mehr steht da nicht -

      jetzt habe ich noch einen regulären Arbeitslohn (ca. 36.000 €) und wenn ich das zusammen aufaddiere, warten ca. 4.900 € Nachzahlung auf mich.

      Kommt mir nur ziemlich viel vor, deshalb dachte ich, die Karenzentschädigung kann irgendwie besonders angegeben werden.

      Beste Grüße

      Pascal

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        #4
        Hast du zwei verschiedene Arbeitgeber und die Entschädigung von einem zweiten Arbeitgeber bekommen? Erscheint mir arg wenig Lohnsteuervorauszahlung.
        Mit freundlichen Grüßen,
        Koschte

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          #5
          Selbst aufaddieren musst du ja nicht, man kann doch jede Lohnsteuerbescheinigung einzeln erfassen. Für Steuerklasse 6 gibt es dafür sogar

          eigene Felder in der Anlage N. Nachzahlungen sind bei Steuerklasse 6 durchaus häufig, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht.

          Ich glaube nicht, dass solche Entschädigungen unter den Ermäßigungstatbestand des § 34 Abs. 1 EStG fallen, aber das ist Steuerrecht

          und kein Problem der elektronischen Steuererklärung.

          Wenn ich mir die Zahlen genauer anschaue, ist das nach Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden. Wenn dein eigentlicher Job ebenfalls

          auf Steuerklasse 1 abgerechnet wurde, ist das ja in jedem Fall falsch und erklärt auch die hohe Nachzahlung. In Steuerklasse 6

          hätte die Lohnsteuer 4.948,00 € betragen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Zitat von Koschte Beitrag anzeigen
            Hast du zwei verschiedene Arbeitgeber und die Entschädigung von einem zweiten Arbeitgeber bekommen? Erscheint mir arg wenig Lohnsteuervorauszahlung.
            Genau so sieht es aus, war ein anderer Arbeitgeber

            Kommentar


              #7
              Ich wäre schon dafür die ermäßigte Besteuerung beantragen.
              Aber dann hätte der alte Arbeitgeber ja die sechs nehmen müssen.
              Mit freundlichen Grüßen,
              Koschte

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Selbst aufaddieren musst du ja nicht, man kann doch jede Lohnsteuerbescheinigung einzeln erfassen. Für Steuerklasse 6 gibt es dafür sogar

                eigene Felder in der Anlage N. Nachzahlungen sind bei Steuerklasse 6 durchaus häufig, deshalb besteht ja auch Erklärungspflicht.

                Ich glaube nicht, dass solche Entschädigungen unter den Ermäßigungstatbestand des § 34€ Abs. 1 EStG fallen, aber das ist Steuerrecht

                und kein Problem der elektronischen Steuererklärung.

                Wenn ich mir die Zahlen genauer anschaue, ist das nach Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden. Wenn dein eigentlicher Job ebenfalls

                auf Steuerklasse 1 abgerechnet wurde, ist das ja in jedem Fall falsch und erklärt auch die hohe Nachzahlung. In Steuerklasse 6

                hätte die Lohnsteuer 4.948,00 € betragen.
                Ah ok, das erklärt einiges - wobei mich dann wundert, warum es nicht nur die Differenz von 4.948 € - 1.845 € ist, sondern noch immer 4.900 €. Aber vielen Dank für deine Erklärung!

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                  #9
                  Karenzentschädigungen fallen möglicherweise doch unter den Ermäßigungstatbestand des § 34 Abs. 1 EStG, siehe auch § 24 Nr. 1b EStG.

                  Die einbehaltene Lohnsteuer ist trotzdem falsch berechnet und für eine ermäßigte Besteuerung auch falsch bescheinigt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Karenzentschädigungen fallen möglicherweise doch unter den Ermäßigungstatbestand des § 34 Abs. 1 EStG, siehe auch § 24 Nr. 1b EStG.

                    Die einbehaltene Lohnsteuer ist trotzdem falsch berechnet und für eine ermäßigte Besteuerung auch falsch bescheinigt.
                    Gibt es eine Möglichkeit das nachträglich abzuändern?

                    und auch wenn es eine Differenz zwischen den Steuern gibt, sollten es doch nicht 4.900 € sein oder? Weil wie oben erwähnt 4.948 € - 1.845 € sind ja nahe der 3.000er € Marke.

                    Kommentar


                      #11
                      Gibt es eine Möglichkeit das nachträglich abzuändern?
                      Das müsste der Arbeitgeber machen, der das abgerechnet hat bzw. dessen Lohnabrechnungsbüro.

                      und auch wenn es eine Differenz zwischen den Steuern gibt, sollten es doch nicht 4.900 € sein oder?
                      Das ist jetzt ein Denkfehler von dir.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Das müsste der Arbeitgeber machen, der das abgerechnet hat bzw. dessen Lohnabrechnungsbüro.


                        Das ist jetzt ein Denkfehler von dir.
                        Inwiefern Denkfehler?

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                          #13
                          Ich habe dir den Steuerabzug für die Lohnsteuerklasse 6 genannt. Das sagt ja nichts zur Höhe der Gesamtsteuer aus. Wenn es keine Ermäßigung

                          gäbe, würden deine regulären 36.000,00 und die 21.000 tatsächlich schlicht aufaddiert und daraus dann die Steuer berechnet
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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