Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Im EU-Ausland mit 19 MwSt gekauftes GWG 800 verbuchen (MwSt in DE derzeit 16%)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Im EU-Ausland mit 19 MwSt gekauftes GWG 800 verbuchen (MwSt in DE derzeit 16%)

    Hallo,

    ich bin als Kleinunternehmer nach UStG §19 tätig und möchte ein geschäftlich genutztes GWG, das im EU-Ausland (Niederlande) für unter 800 € netto gekauft wurde, mit dem Bruttopreis verbuchen. Die tatsächlich gezahlte Mehrwertsteuer liegt bei 19%, die MwSt in Deutschland allerdings derzeit bei 16%, weshalb der Bruttobetrag der Rechnung in DE derzeit über dem höchst zulässigen Bruttobetrag von 938 € liegt. Da ich 19 % bezahlt habe, darf ich den Artikel als GWG 800 verbuchen?


    Vielen Dank! im Voraus und einen tollen Start ins Neue Jahr!



    #2
    Das darfst du natürlich als GWG verbuchen. Nach § 6 Abs.2 Satz 1 EStG ist für die Behandlung als GWG der Nettowert maßgeblich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Das darfst du natürlich als GWG verbuchen. Nach § 6 Abs.2 Satz 1 EStG ist für die Behandlung als GWG der Nettowert maßgeblich.
      Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. Als Kleinunternehmer ohne USt-ID gebe ich in der EÜR immer die Bruttobeträge als Betriebsausgabe an. Und in diesem Fall liegt dieser Betrag wegen dem ausländischen Steuersatz halt über dem derzeit in DE für Kleinunternehmen zulässigen Bruttobetrag von 938 €. Ich weiß daher nicht, ob das anerkannt wird, ich hoffe es jedoch, da ich tatsächlich 19 % bezahlt habe. Ist das richtig?

      Kommentar


        #4
        Als Kleinunternehmer gibst du natürlich die Bruttobeträge an, du bist ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das ändert ja nichts daran,

        dass der Wert nach Abzug der niederländischen Umsatzsteuer unter 800,00 € liegt und du das Wirtschaftsgut als GWG behandeln darfst.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Als Kleinunternehmer gibst du natürlich die Bruttobeträge an, du bist ja nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Das ändert ja nichts daran,

          dass der Wert nach Abzug der niederländischen Umsatzsteuer unter 800,00 € liegt und du das Wirtschaftsgut als GWG behandeln darfst.
          Vielen Dank, Charlie24, für deine sehr hilfreiche Antwort!

          Kommentar

          Lädt...
          X