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Keine Belege bei Belegabruf

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    Keine Belege bei Belegabruf

    Hallo, da ich im Moment ein paar Tage frei habe, wollte ich schon mal anfangen unsere Steuererklärung für 2020 vorzubereiten (ist dieses mal ja ein wenig aufwändiger wegen Homeoffice/Kurzarbeit).

    Meine Frau hat im letzten Jahr den Arbeitgeber gewechselt. Somit hat der erste AG für die Zeit 01.01.-30.09. bereits am 15.09. und der neue Arbeitgeber für die Zeit 01.10.-31.12. am 11.12. die elektronischen Daten zur Lohnsteuer an das Finanzamt gesendet (Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen liegen vor und sind auch mit entsprechender eTIN versehen).

    Meine Frau und ich haben beide ein Elster-Zertifikat und ich bin für den Belegabruf berechtigt. Hat in den vergangenen 5 Jahren auch immer problemlos geklappt.

    Im Moment bekomme ich aber bei mir und bei meiner Frau nur die Persönlichen Daten und Religionszugehörigkeit angezeigt. Das bei mir noch nichts vorhanden ist, ist klar, da mein Arbeitgeber i.d.R. über die Frist zur Abgabe sogar hinausschießt. Aber warum kann ich die beiden Belege meiner Frau noch nicht abrufen?


    #2
    Wahrscheinlich hat die Finanzverwaltung die Belege noch nicht auf den Abrufservern gesammelt. Ich würde es Mitte Januar wieder probieren.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wahrscheinlich hat die Finanzverwaltung die Belege noch nicht auf den Abrufservern gesammelt. Ich würde es Mitte Januar wieder probieren.
      Alles klar... Vielen Dank! Dann warte ich einfach noch ein wenig. Bin ja auch extrem früh dran. Dachte nur, wenn die Daten übermittelt sind, dann könnte man die auch schon abrufen.

      Gruß aus dem Ruhrgebiet!

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        #4
        Letztes Jahr konnte ich den letzten Beleg erst Mitte Februar abrufen.

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          #5
          Hallo,

          Ich denke Bescheinigungen kann man abrufen und keine Belege.
          Belege fordert höchstens dein FA

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Richtig
            Bescheinigung ist richtig

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              #7
              Ja, ich habe die gleiche Erfahrung gemacht wie der Benutzer oben Zollverein, ich habe bei einem Arbeitgeber Ende September aufgehört, den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2020 auch schnell bekommen, aber abrufen kann ich ihn in mein Elster nicht.

              Habe schon überlegt die Daten dann händisch einzugeben. Wenn die Daten tatsächlich erst Ende Januar oder im Februar zum Download zur Verfügung stehen, was ich nicht verstehe, wenn man den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung doch schon hat, müssten doch die Daten auch schon ans Finanzamt übermittelt worden sein. Was verstehe ich da nicht?

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                #8
                Im Regelfall, aber nicht immer, ist da der Arbeitgeber der "Böse": Der Arbeitgeber hat die Lohnsteuerbescheinigung elektronisch zu übermitteln. Im Anschluss daran hat er Dir die übermittelte Lohnsteuerbescheinigung auszudrucken und auszuhändigen. Viele Arbeitgeber drucken das Teil aber zuerst und übermitteln später (oder gar nicht), dann kannst Du natürlich auch nichts abrufen.

                Steht auf Deinem Ausdruck irgendwo ein Transferticket ? Wenn ja, dann hat der Arbeitgeber vorher übermittelt, wenn nein, dann hat er es nicht getan.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                  #9
                  Danke PIcard777, ich dachte immer, dass man so eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung erst dann ausdrucken wenn man sie vorher auch an das Finanzamt übermittelt hat.
                  Und danke für den Hinweis, der war top, es steht tatsächlich beim Transferticket der Punkt: ausstehend

                  vielen Dank noch mal dafür

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                    #10
                    Gerade fällt mir noch ein, dass ich doch auch die Eintragungen von der letzten Gehaltsabrechnung übernehmen kann.
                    Ich hatte zwei Arbeitgeber, also könnte ich von der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des einen Arbeitgebers die Daten händisch eingeben, und von der letzten Gehaltsabrechnung des anderen Arbeitgebers im Monat Dezember die Daten eintragen, auch händisch, die dort zu finden sind. Oder?
                    dann müsste ich nicht auf das Finanzamt warten, bis ich die Bescheinigungen abrufen kann

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                      #11
                      Wenn auf der Lohnabrechnung Dezember die Jahreswerte mit angegeben sind, was zumeist der Fall ist, kann man die Anlage N auch damit füttern.

                      Es ist aber nicht eilig mit der Abgabe, die Bearbeitung des Jahres 2020 startet erst Mitte März.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Dann werde ich das mal mit den Jahreswerten ausprobieren, um zu testen, wie hoch die Steuernachzahlung sein wird.

                        Dankeschön für die Info, ich hab doch tatsächlich gedacht, die könnten schon anfangen, wenn meine Steuer Erklärung übermittelt worden ist.

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