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Null-Meldung Umsatzsteuer 2020

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    Null-Meldung Umsatzsteuer 2020

    Hallo zusammen,

    ich habe 05/2020 ein Gewerbe mit der Kleinunternehmerregelung angemeldet. "Es wird gemäß §19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz keine Umsatzsteuer erhoben."

    Ich gehe jetzt davon aus, dass ich eine Umsatzsteuer-Null-Meldung für das Jahr 2020 abgeben muss.

    Welches Formular in ELSTER muss ich nehmen, was muss ich wo eintragen bei 5.000 € Einnahmen.

    Ich habe dass noch nie gemacht, ich verstehe die Fragen nicht.

    "Die Zeilen 33 und 34 sind nur auszufüllen, wenn der Umsatz 2019 (zuzüglich Steuer) nicht mehr als 22.000 Euro betragen hat und auf die Anwendung des § 19 Absatz 1 UStG nicht verzichtet worden ist."

    Muss ich hier etwas eintragen oder nicht, 2019 hatte ich kein Gewerbe.

    Vielen Dank für eure Hilfe
    Marima

    #2
    Du musst in der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2020, die du aber nicht mehr mit ElsterFormular erstellen kannst,

    in die Zeile 33 für 2019 den Wert 0 eintragen und in Zeile 34 deine 5.000 € Einnahmen im Jahr 2020.

    Außerdem musst du in die Zeilen 167 und 168 jeweils 0,00 eintragen.

    Nutzt du die Webanwendung Mein ELSTER ? Dann hast du das falsche Unterforum ausgewählt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24 für deine Antwort,

      ich kenne den Unterschied von ElsterFormular und Webanwendung Mein ELSTER nicht, ich benutze Elster.de

      Hier gehe ich zu - Alle Formulare - Umsatzsteuer - Umsatzsteuererklärung - Kalenderjahr 2020

      https://www.elster.de/eportal/interp...gaben/ust-2020

      ist dieses Richtig.

      Hier sind mir noch völlig unklare Punkte aufgefallen:

      Dauer der Unternehmereigenschaft 20 + 21 - ich habe mein Gewerbe am 15.05.2020 angemeldet, muss ich etwas eintragen?

      Besteuerung der Entgelte 22 - ich buche die Einnahmen an dem Tag wo diese bei mir eingegangen sind, was muss ich eingeben.


      Vielen Dank für eure Hilfe
      Marima

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        #4
        Dauer der Unternehmereigenschaft 20 + 21 - ich habe mein Gewerbe am 15.05.2020 angemeldet, muss ich etwas eintragen?

        Besteuerung der Entgelte 22 - ich buche die Einnahmen an dem Tag wo diese bei mir eingegangen sind, was muss ich eingeben.
        Die Zeile 22 kannst du auf Keine Angabe lassen, in die Zeilen 20 und 21 trägst du jeweils das Datum ein, also 15.05.2020 und 31.12.2020
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke Charlie24 für deine Antwort,

          ich werde die Umsatzsteuer-Nullmeldung so absenden.

          Muss ich auch für die Lohnsteuer eine Null-Meldung abgeben, ich habe niemand angestellt.

          Welches Formular benötige ich und was muss ich wo eintragen.

          Vielen Dank für eure Hilfe
          Marima

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            #6
            Bis Du beim Finanzamt als Arbeitgeber erfasst?

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              #7
              Hallo L.E. Fant,

              ob ich beim Finanzamt als Arbeitgeber erfasst bin, ist mir nicht bekannt. Arbeitnehmer müssen auch nicht beim Finanzamt angemeldet werden, sondern bei der Krankenkasse.

              Damit, einmal im Jahr eine Null-Meldung-Lohnsteuer abzugeben ist ja keine Arbeit, ich müsste nur Wissen wo und in welches Formular genau die Nullen hinkommen.

              Vielen Dank für eure Hilfe
              Marima

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                #8
                ob ich beim Finanzamt als Arbeitgeber erfasst bin, ist mir nicht bekannt
                Das bist du normalerweise nicht, es sei denn, du hättest in der Vergangenheit schon mal Arbeitnehmer beschäftigt.

                Du musst keine Lohnsteueranmeldung abgeben, auch keine Nullmeldung !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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