Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zustellung Steuerbescheid für 2020

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Zustellung Steuerbescheid für 2020

    Hallo zusammen,

    nachdem ich in der Vergangenheit immer ElsterFormular verwendet habe, habe ich nun für 2020 erstmalig mit Mein Elster gestartet.

    Im Mantelbogen in Mein Elster muss eine Angabe gemacht werden, ob man den Steuerbescheid per E-Mail oder in Papierform erhalten möchte. Bei ElsterFormular musste ich in der Vergangenheit eine solche Angabe nicht machen.

    Eigentlich würde ich gerne den offiziellen Steuerbescheid weiterhin in Papierform erhalten wollen und würde diese Angabe auch tätigen. Allerdings frage ich mich, ob ich dann trotzdem wie in der Vergangenheit auch die Bescheiddaten zusätzlich elektronisch abholen und vergleichen kann, so wie ich es bei ElsterFormular auch gemacht habe, parallel zum offiziellen Steuerbescheid per Post.

    #2
    Allerdings frage ich mich, ob ich dann trotzdem wie in der Vergangenheit auch die Bescheiddaten zusätzlich elektronisch abholen und vergleichen kann, so wie ich es bei ElsterFormular auch gemacht habe, parallel zum offiziellen Steuerbescheid per Post.
    Die elektronische Bekanntgabe der (unverbindlichen) Bescheiddaten erfolgt auch bei Mein ELSTER und muss dort auch nicht extra beantragt werden.

    Die erstmals für 2019 mögliche elektronische Bekanntgabe des Steuerbescheids wurde in der letzten Version von ElsterFormular nicht mehr einprogrammiert,

    deshalb konnte dort auch keine Einwilligung erfolgen. Wenn du bei Mein ELSTER keine Angaben zur Bescheidbekanntgabe machst, erhältst du wie bisher

    den Steuerbescheid auf Papier, eine Pflichtangabe ist das bisher nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      [...] deshalb konnte dort auch keine Einwilligung erfolgen. Wenn du bei Mein ELSTER keine Angaben zur Bescheidbekanntgabe machst, erhältst du wie bisher

      den Steuerbescheid auf Papier, eine Pflichtangabe ist das bisher nicht.
      Super, gut zu wissen! Und wenn ich „Papierform“ angebe, kann ich dann trotzdem die Bescheiddaten elektronisch abholen und vergleichen?

      Kommentar


        #4
        Und wenn ich „Papierform“ angebe, kann ich dann trotzdem die Bescheiddaten elektronisch abholen und vergleichen?
        Ja, das funktioniert. Du wirst auch per e-Mail über die Bereitstellung informiert. Die Bescheiddaten und der Vergleich werden nach Abholung als

        PDF-Dokumente in dein Postfach bei Mein ELSTER eingestellt, so dass du sie bei Bedarf auf deinen Rechner downloaden kannst.
        Zuletzt geändert von Charlie24; 04.01.2021, 21:02.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        Lädt...
        X