Masken dienstlich absetzbar, falls ja wo?

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • HEPHHEPH
    Benutzer
    • 20.02.2020
    • 88

    #1

    Masken dienstlich absetzbar, falls ja wo?

    Hallo.
    Meine Frau hat sich zum Eigenschutz FFP2 Masken gekauft ( teilweise auch normale MNS) für Ihre Arbeit als Lehrerin. In meinen Augen ist das ja seit längerem verpflichtende Dienstkleidung. Weiß jemand ob man diese absetzen kann? Falls ja wären diese ja bei den Werbungskosten mit einzutragen, oder?
    P.S.: Der Freistaat Bayern als Arbeitgeber hat bisher noch keine Masken zur Verfügung gestellt...somit blieb bisher nur selbst kaufen. Danke schon mal!
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    https://www.swr.de/swr1/rp/masken-st...0Euro%20kommen.

    Kommentar

    • HEPHHEPH
      Benutzer
      • 20.02.2020
      • 88

      #3
      Ja, dieser Artikel ist mir bekannt. Ich dachte inzwischen hat sich diesbezüglich vielleicht etwas getan bzw. es gibt etwas verlässliches. Das betrifft ja die Steuerklärung sehr vieler heuer, da wäre eine einheitliche Regelung sicher im Sinne von allen.

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4266

        #4
        Man kann es als Werbungskosten versuchen, sollte aber klar stellen, dass und warum die Masken nicht privat benutzt werden bzw. benutzbar sind.
        Bei agB wäre eine private Nutzung bzw. Mitnutzung unschädlich, aber dann muss man erstmal die zumutbare Belastung überschreiten.

        Aber mit Elster hat das nichts zu tun, insofern solltet ihr einen Steuerberater fragen.

        Kommentar

        Lädt...