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Wie kommst du darauf ? Nur eine Kirchensteuernachzahlung kann man in der Anlage Sonderausgaben geltend machen.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Mal angenommen Du hättest Recht und Du könntest die Nachzahlung geltend machen: Wo hättest Du denn in den ganzen früheren Jahren die Erstattung steuererhöhend erklärt ? Wäre ja sonst Rosinenpickerei, oder ?
Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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