Home-Office-Pauschale als Lehrer

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  • chester00
    Neuer Benutzer
    • 21.10.2018
    • 9

    #1

    Home-Office-Pauschale als Lehrer

    Hallo zusammen,

    auch ich habe dieses Jahr dank Corona ein paar Tage im Home-Office arbeiten müssen. Ich sitze derzeit an meiner Steuererklärung und mir ist nicht ganz klar, ob ich die Home-Office-Pauschale nutzen bzw. angeben kann, da ich ja schon mein Arbeitszimmer wie jedes Jahr geltend mache?

    Vielen Dank schon einmal im Voraus.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45931

    #2
    ... ob ich die Home-Office-Pauschale nutzen bzw. angeben kann, da ich ja schon mein Arbeitszimmer wie jedes Jahr geltend mache?
    Nein, das ist nach dem Gesetzeswortlaut nicht möglich! Siehe § 4 Abs.5 Nr. 6b Satz 4 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • chester00
      Neuer Benutzer
      • 21.10.2018
      • 9

      #3
      Alles klar, danke für die schnelle Antwort

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      • FIGUL
        Neuer Benutzer
        • 05.03.2012
        • 8544

        #4
        Hallo,
        Charlie24

        Du antwortest hier mit -Nein. lt.......
        Bei dem anderen Thema HO-Pauschale für Selbständige vertrittst du diese Auffassung
        Natürlich gilt die Home-Office-Pauschale auch für Selbstständige,
        Meinst du ein Selbständiger braucht sonst kein heimisches Arbeitszimmer?o
        Ergo müsste ein Lehrer die Mehrbenutzung über die HO-Pauschale auch absetzen können

        Gruß FIGUL
        Gruß FIGUL

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45931

          #5
          Ergo müsste ein Lehrer die Mehrbenutzung über die HO-Pauschale auch absetzen können
          Wie kommst du darauf? Der Fragesteller macht sein häusliches Arbeitszimmer wie in den Vorjahren bis zum Höchstbetrag von 1.250,00 € geltend.

          Die Homeoffice-Pauschale ist nur für Personen möglich, die kein häusliches Arbeitszimmer erklären können, weil sie keines haben.

          Der Wortlaut der Vorschrift ist doch eindeutig!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          • FIGUL
            Neuer Benutzer
            • 05.03.2012
            • 8544

            #6
            Hallo,

            Und der Selbständige hat kein Arbeitszimmer?

            Gruß FIGUL
            Gruß FIGUL

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45931

              #7
              Und der Selbständige hat kein Arbeitszimmer?
              Das weiß ich doch nicht! Vielleicht hat er ein Büro, in dem er coronabedingt vorübergehend nicht arbeiten konnte.

              Nicht jeder Selbstständige hat ein häusliches Arbeitszimmer.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • PLS
                Erfahrener Benutzer
                • 06.01.2018
                • 152

                #8
                Hallo,
                wie sieht das denn mit einem dualen Studenten aus, der während der Praxisphase vor Ort im Betrieb arbeitet und während der Uniphase Hausarbeiten und Vorlesungen von zuhause aus besucht. Darf er für die Uniphase die 5€/Tag ansetzen?

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45931

                  #9
                  Darf er für die Uniphase die 5€/Tag ansetzen?
                  Das kann ich dir nicht sagen. Die Vorschrift ist ganz neu. Wie die Finanzverwaltung mit den unterschiedlichen Fällen umgehen wird, weiß ich nicht.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • Beamtenschweiß
                    Erfahrener Benutzer
                    • 10.04.2014
                    • 3014

                    #10
                    Die Frage wäre dann im Zweifelsfall, ob der Student überhaupt eine eigene Wohnung hat oder nur bei seinen Eltern wohnt.
                    Ohne eigene Wohnung kein AZ und auch kein HO (das ist jetzt aber nur meine persönliche Einschätzung).
                    Mit freundlichen Grüßen

                    Beamtenschweiß
                    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                    Kommentar

                    • PLS
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.01.2018
                      • 152

                      #11
                      Der Student (mein Bruder) hat eine eigene Wohnung. Im Zweifel sollte er es einfach probieren, oder?

                      Kommentar

                      • holzgoe
                        Erfahrener Benutzer
                        • 19.01.2009
                        • 12107

                        #12
                        Hallo,
                        die Frage ist doch überhaupt -> ob es sich steuerlich auswirkt höchstens 600 Euro Werbungskosten.

                        Tschüß

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                        • PLS
                          Erfahrener Benutzer
                          • 06.01.2018
                          • 152

                          #13
                          Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
                          Hallo,
                          die Frage ist doch überhaupt -> ob es sich steuerlich auswirkt höchstens 600 Euro Werbungskosten.

                          Tschüß
                          Zusammen mit dem Job-Ticket (12*70€) vermutlich schon.

                          Kommentar

                          • holzgoe
                            Erfahrener Benutzer
                            • 19.01.2009
                            • 12107

                            #14
                            Hallo,

                            Auswirkungen hat es ja eh nur, wenn überhaupt Lohnsteuer einbehalten wurde, dass er etwas zurückbekommen könnte.
                            Und wer die Pauschale für 120 Tage zu Hause arbeiten geltend macht , dem würde ich natürlich 4 Monate Job-Ticket abziehen.

                            Tschüß

                            Kommentar

                            • PLS
                              Erfahrener Benutzer
                              • 06.01.2018
                              • 152

                              #15
                              Hallo,
                              das ist richtig. Einbehalten wurde sicher was, ich weiß aber nicht, wie viel. Es ist ja wie gesagt ein duales Studium.
                              Wenn das Jobticket für 12 Monate bezahlt ist, sollte man auch 12 Monate absetzen können. Das sind nunmal Kosten, die unabhängig vom Homeoffice beruflich entstanden sind.

                              Dieses Jahr ist alles etwas anders, ich bin gespannt, was das Finanzamt aus unserer Steuererklärung macht

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