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Gemeinsame Veranlagung und Minijob?

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    Gemeinsame Veranlagung und Minijob?

    Hallo Forum,

    eine Frage:

    Aktuelle Situation:

    Ich (SK3) arbeite Vollzeit. Meine Frau hat vom Januar bis Juli auf Minijobs Basis für 450€ gearbeitet. Ihr Gehalt wurde pauschal mit zwei Prozent versteuert.

    Da wir aber gemeinsam veranlagt sind die Frage:

    Soll ich Ihr Gehalt in Steuererklärung angeben?

    Wenn ja, wo in der Steuererklärung sollen die Angaben erfolgen?

    Vielen Dank im Voraus

    #2
    Soll ich Ihr Gehalt in Steuererklärung angeben?
    Nein, ein pauschal versteuerter Minijob hat in der Steuererklärung nichts verloren. Anzugeben sind nur eventuell geleistete Beiträge zur Rentenversicherung.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      vielen Dank erstmals für die Antwort.
      Wo kann ich dann die geleistete Beiträge zur Rentenversicherung in Steuererklärung angeben?

      Beste Grüße
      Alsterland

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        #4
        Wo kann ich dann die geleistete Beiträge zur Rentenversicherung in Steuererklärung angeben?
        Die gehören in die Anlage Vorsorgeaufwand, es gibt dafür eigene Zeilen. Der AN-Anteil gehört in die Zeile 6, der pauschale AG-Anteil in die Zeile 10.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          In der Anlage Vorsorgeaufwand.

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            #6
            Herzlichen Dank Charlie24 und multi!

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