Hallo Forum,
eine Frage:
Aktuelle Situation:
Ich (SK3) arbeite Vollzeit. Meine Frau arbeitet hauptberuflich einmal in der Woche in einer Schule als Kursleiterin und verdient 2400 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung im Sinne von § 3 Nr. 26 EstG (steuerfreie Einnahmen).
Diese Einnahme wird als pauschale Aufwandsentschädigung im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG (steuerfreie Einnahmen) angesehen.
Bis jetzt habe ich die Anlage S für Ihre Einnahme verwendet und in der Zeile 44 die Aufwandsentschädigung angegeben.
Da wir aber gemeinsam veranlagt sind die Frage:
Soll ich Ihr Gehalt (Aufwandsentschädigung) in Steuererklärung angeben?
Wenn ja, wo in der Steuererklärung sollen die Angaben erfolgen? War mein Vorgehen korrekt gewesen?
Vielen Dank im Voraus
eine Frage:
Aktuelle Situation:
Ich (SK3) arbeite Vollzeit. Meine Frau arbeitet hauptberuflich einmal in der Woche in einer Schule als Kursleiterin und verdient 2400 Euro im Jahr als Aufwandsentschädigung im Sinne von § 3 Nr. 26 EstG (steuerfreie Einnahmen).
Diese Einnahme wird als pauschale Aufwandsentschädigung im Sinne von § 3 Nr. 26 EStG (steuerfreie Einnahmen) angesehen.
Bis jetzt habe ich die Anlage S für Ihre Einnahme verwendet und in der Zeile 44 die Aufwandsentschädigung angegeben.
Da wir aber gemeinsam veranlagt sind die Frage:
Soll ich Ihr Gehalt (Aufwandsentschädigung) in Steuererklärung angeben?
Wenn ja, wo in der Steuererklärung sollen die Angaben erfolgen? War mein Vorgehen korrekt gewesen?
Vielen Dank im Voraus
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