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Abfindung eintragen - wurde nicht versteuert

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    Abfindung eintragen - wurde nicht versteuert

    Hallo Ihr lieben,

    ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich versuche gerade meine Abfindung einzutragen, finde aber nicht die passende Zeile.
    Vorab, ich befand mich 2020 in Elternzeit und wurde gekündigt bzw. habe einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschrieben. Somit habe ich 2020 nicht gearbeitet und kein Geld verdient.

    Es ist nämlich so, dass bei Zeile 3 (Bruttoarbeitslohn einschließlich Sachbezüge ohne 9. und 10.) der Betrag der Abfindung steht.
    Ebenfalls steht in Zeile 19 (Steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert wurden – in 3. enthalten) der Betrag der Abfindung.
    Sonst habe ich nichts auf meiner Abrechnung, auch keine Steuern. Daher gehe ich davon aus, dass ich Steuern nachzahlen muss, weil man die Abfindung nicht versteuert hat.
    Aber wo soll das nun hin?

    Ich habe nun bei ANLAGE N, meinen Bruttoarbeitslohn eingetragen (also die Abfindung) und dann nochmal bei der Zeile 18
    (Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre — gegebenenfalls laut Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung — vom Arbeitgeber nicht ermäßigt besteuert). Bin mir aber nicht sicher, ob das so richtig ist.

    Kann mir bitte jemand weiterhelfen?

    #2
    Soweit ich das sehe, hast du die Abfindung richtig eingetragen. Es kann wegen des Elterngeldbezugs zu einer Nachzahlung kommen, zwingend ist das nicht

    Dein Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt und muss im Hauptvordruck eingetragen werden. Die Abfindung wird ermäßigt besteuert (§ 34 Abs.1 EStG).

    Das kann dazu führen, dass keine Nachzahlung anfällt.

    Du schreibst hier im Unterforum für ElsterFormular, das Programm steht aber für 2020 nicht mehr zur Verfügung. Womit machst du die Erklärung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Oh tut mir leid, habe ich was falsch gemacht?
      Ich wollte meine Steuererklärung online mit Elster machen, wie die letzten Jahre auch. Bin also im falschen Unterforum? Wenn ja, kann man das bitte verschieben? Das tut mir auf jeden Fall sehr leid!

      Zur Abfindung, also muss ich sie so zweimal eintragen? (einmal Bruttoeinkommen und bei Zeile 18)? Hatte in anderen Beiträgen gelesen, dass man die Abfindung nur einmal eintragen darf. Kann aber bei mir auch der Unterschied sein, weil es bei mir nur die Abfindung gibt und kein anderes Einkommen.

      Elterngeld habe ich eingetragen.
      Bin mir nur total unsicher wie man das mit der Abfindung macht Weil man es ja nicht wie auf der Abrechnung in die Zeile einfach überträgt (also Zeile x auf der Abrechnung, Zeile x bei Elster)

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        #4
        Das passt schon alles. Die Abfindung muss in deinem Fall schon zweimal angegeben werden und die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung haben

        noch nie zu den Zeilennummern der Anlage N gepasst. Was ergibt denn die Steuerberechnung?

        Ich habe das Thema in das passende Unterforum verschoben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke!

          Nach der Berechnung wäre ich bei 0 Euro.
          Müsste also nichts nachzahlen. Das kam bzw. kommt mir jedoch seltsam vor.

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            #6
            Müsste also nichts nachzahlen. Das kam bzw. kommt mir jedoch seltsam vor.
            Mir nicht ! Die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 1 EStG kann zu diesem Ergebnis führen. Siehe auch Beitrag #2
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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