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Teil des Eigentum Hauses als Arbeitszimmer

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    Teil des Eigentum Hauses als Arbeitszimmer

    Hallo zusammen,
    In 2020 haben fast alle von zuhause gearbeitet. zählt in dem Fall die Kosten für AZ, in der Erklärung einzutragen obwohl damals vom FA abgelehnt ist.
    Übrigens hat mein Arbeitgeber mir die Bescheinigung gegeben, vom FA trotzdem (als Ingenieur) kein Bedarf gesehen
    VG

    #2
    Wenn Du kein anerkanntes Arbeitszimmer hast, dann geht höchstens die vieldiskutierte Homeoffice-Pauschale. Und zwar ganz egal ob Mein Elster, Papier, oder eine Software.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Wenn Du kein anerkanntes Arbeitszimmer hast, dann geht höchstens die vieldiskutierte Homeoffice-Pauschale. Und zwar ganz egal ob Mein Elster, Papier, oder eine Software.
      anerkannt damals nicht aber sind wir fast alle Home-Office gewesen und erlaubt vom Arbeitgeber und die Steuer bezahlt.

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        #4
        Ich weiß nicht ob bei Dir die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen. Und das ist auch nicht Thema des Elster-Forums.

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          #5
          Hallo,

          wofür Steuer bezahlt?
          Du bezahlst doch nur Steuer für dein Einkommen

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            Ich weiß nicht ob bei Dir die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitszimmers vorliegen.
            Wenn er ins Homeoffice musste, wird ihm das Finanzamt die Anerkennung diesmal nicht versagen können. Das bringt jedenfalls mehr als die

            Homeoffice-Pauschale, auch wenn es wegen AfA usw. kompliziert ist, ein AZ im eigenen Haus zu erklären. Bei 1.250,00 € ist aber ohnehin Schluss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Wenn er ins Homeoffice musste
              Hm. Gibt's sonst keine Voraussetzungen mehr?

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                #8
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn er ins Homeoffice musste, wird ihm das Finanzamt die Anerkennung diesmal nicht versagen können. Das bringt jedenfalls mehr als die

                Homeoffice-Pauschale, auch wenn es wegen AfA usw. kompliziert ist, ein AZ im eigenen Haus zu erklären. Bei 1.250,00 € ist aber ohnehin Schluss.
                klingt sehr gut für meine Situation... Vielen Dank Charlie

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                  #9
                  Hallo,

                  wegen der HOP wird sich so mancher wundern

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

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                    #10
                    Hm. Gibt's sonst keine Voraussetzungen mehr?
                    Er hat ja offenbar ein häusliches Arbeitszimmer so wie ich selbst auch eines hatte und habe. Ich hatte aber immer einen Büroarbeitsplatz, deshalb konnte

                    es nicht anerkannt werden. Die Regelung in § 4 Abs.5 Nr. 6b EStG ist eindeutig: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Er hat ja offenbar ein häusliches Arbeitszimmer[/URL]
                      Ok. Aus diesem Thread ist das jedenfalls nicht rauszulesen.

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                        #12
                        Ok. Aus diesem Thread ist das jedenfalls nicht rauszulesen.
                        Das sehe ich anders, denn der TE schreibt:

                        Übrigens hat mein Arbeitgeber mir die Bescheinigung gegeben, vom FA trotzdem (als Ingenieur) kein Bedarf gesehen
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Ok, das war mir bisher nicht bekannt, dass der Arbeitgeber die Beschaffenheit der Räume überprüft.

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                            #14
                            Im eigenen Haus ein Arbeitszimmer zu haben, dass den formalen Anforderungen, was den Raum angeht, entspricht, ist doch kein Thema.

                            Einer meiner Söhne hat sogar zwei Arbeitszimmer im eigenen Haus, aber der ist Lehrer und sein Frau ist ebenfalls Lehrerin, da wird auch der

                            Bedarf bis zu den 1.250,00 € anerkannt. Ich hätte in unserem Haus momentan Räume für 3 Arbeitszimmer frei.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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