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Personengesellschaft mit unterschiedlichen Einkunftsanteilen

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    Personengesellschaft mit unterschiedlichen Einkunftsanteilen

    Hallo Forenmitglieder,

    welche Anlagen muss ich ausfüllen, wenn ich für eine Personengesellschaft (Erbengemeinschaft Immobilien) die Steuererklärung abfassen will?

    Zum Sachverhalt:
    Wir sind eine Erbengemeinschaft von drei Brüdern. Bisher haben wir unsere Einkünfte je zu 1/3 versteuert.

    Nun (Nov. 2020) ist ein Bruder aus der Erbengemeinschaft ausgeschieden und ich habe seine Anteile übernommen. Die Verteilung ist jetzt also 1/3 zu 2/3. Zusätzlich habe ich dafür einen Kredit aufgenommen, den nur ich zurückzahle und mein in der Gemeinschaft verbliebener Bruder nicht.

    Bisher haben wir folgende Formulare ausgefüllt: Für die Personengesellschaft: Anlage FE (Feststellungserklärung), Anlage FB, Anlage FE1 und Anlage V.
    Dann natürlich jeder in seiner Steuerklärung eine eigene Anlage V.

    Frage: Wie stelle ich steuerlich die unterschiedlichen Einkünfte dar?
    Dass wir auch in Zukunft weiter eine Anlage FE, eine Anlage FB und eine Anlage V brauchen, denke ich schon. Aber wie trage ich die Kosten ein, die ich allein trage und mein Bruder nicht?

    Sorry, dass ich so viel hier reingetextet habe, aber ich finde den Sachverhalt schon auch recht kompliziert.
    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.

    #2
    Die unterschiedlichen Sonderwerbungskosten kannst du in der Anlage FE 1 erklären, das Ausscheiden eines Miterben und die Übernahme

    seines Anteils lässt sich in den Anlagen FB dokumentieren. So kompliziert ist das gar nicht. Für deine Sonderwerbungskosten gibt es in der

    Anlage FE 1 unter Aufteilung der Besteuerungsgrundlagen eine eigene Zeile. Deine Schuldzinsen und Geldbeschaffungskosten dürfen natürlich

    nicht in der Anlage V der Erbengemeinschaft erklärt werden und auch nicht in deiner eigenen Anlage V.

    FE1_Aufteilung.JPG
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Nachtrag:

      1. Auf Seite 5, Zeile 8 der Anlage FE 1 wird ein Saldo erwartet. Bei deinen Kreditkosten musst du deshalb ein Minuszeichen voranstellen.

      2. Im Hauptvordruck der ESt 1B ist auf Seite 5 eine Angabe zur zeitanteiligen Aufteilung erforderlich. Da hast du verschiedene Auswahlmöglichkeiten.

      Aufteilung_Zeitanteilig.JPG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Hallo, Charlie24,
        vielen Dank für die Informationen. Die haben mir schon ein Stück weitergeholfen. Allerdings muss ich die jetzt erst einmal nachvollziehen und in den Formularen suchen. Dazu brauche ich noch etwas Zeit.
        Dumm ist nur, dass man die Feststellungserklärung für 2020 erst ab Mitte März öffnen kann. Das habe ich jedenfalls so verstanden.
        Ich überlege, ob ich mir das Programm WIOSO zulegen soll. Dann könnte ich die Anlage jetzt schon ausfüllen. Oder geht das in dem Programm auch noch nicht?
        Fragen über Fragen :-)
        Grüße
        und noch einmal herzlichen Dank
        s!ash

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          #5
          Mit kommerziellen Steuerprogrammen müsste es schon gehen, dort helfen dir allerdings meine Screenshots nicht weiter.

          Ich mache es so, dass ich die in den eigenen Anlagen V einzutragenden Überschussanteile vorab in Excel berechne und

          den Beteiligten mitteile, so dass die ihre eigenen Einkommensteuererklärungen unabhängig von der Feststellungserklärung

          bzw. dem Feststellungsbescheid einreichen können. Wenn du jetzt einreichst, wird das möglicherweise trotzdem erst im

          März / April bearbeitet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie24,
            danke für die Antwort. Das ist sicher ein gangbarer Weg. Ich werde es wohl ähnlich machen. Habe mir jetzt erst einmal die in "MeinElster" noch nicht erreichbaren Formulare als pdf ausgedruckt und versuche, die Werte per Bleistift (ganz oldscool) zu verteilen und zuzuordnen. Dann sehe ich weiter.
            Grüße
            s!ash

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              #7
              Ich mache es, wenn ich Zeit dazu habe so, dass ich die Werte 2020 in das Erklärungsformular für 2019 eingebe bzw. die beim Start übernommenen Werte

              aus 2019 einfach aktualisiere. Das geht anhand meiner Excel-Vorlage recht schnell und ich sehe früh im Jahr, ob der in Excel gerechnete Überschuss mit

              dem Überschuss in der ESt 1 B übereinstimmt.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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