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Abfindung richtig eintragen in mein Elster

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    Abfindung richtig eintragen in mein Elster

    Guten Morgen,

    ich verzweifele leider komplett an mein Elster, all die Jahre habe ich meine Steuererklärung ruckzuck über ElsterFormular gemacht, aber das geht ja leider nicht mehr.
    Bin wirklich kurz davor die Steuererklärung wieder klassisch in Papierform abzugeben, aber hoffe Ihr könnt mir vielleicht helfen:

    Wie auch immer:
    Ich hab im Jahr 2020 gekündigt, und eine Abfindung in Höhe von 3950 Euro erhalten für 1 Jahr Beschäftigungszeit. Mein damaliger AG hat dies auch in der Lohnsteuerbescheinigung unter den Zeilen 10-12 eingetragen. 10: 3950,00 11: 1040,00 12 57,20. Kirchensteuer ist bei mir nicht zutreffend.

    Ist das jetzt richtig:

    Die 3950 (ohne Kommastellen) habe ich unter :Zeile 17 Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, sowie die Angaben zu Lohnsteuer und Soli zwei Spalten da drunter in der Mein Elster Zeile 19 Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen laut Zeilen 16 und 17 eingetragen, da ich annehme das die damit die Zeile 17 von Mein Elster meinen und nicht der Lohnsteuerbescheinigung (dies steht sonst immer explizit dahinter)

    Ansonsten weiß ich leider nicht wohin mit diesen Angaben, habe dazu auch hier im Forum geschaut, werde leider aber auch daraus nicht schlau. In Elster Formular war das wirklich viel verständlicher. Das sah aus wie meine Lohnbescheinigung und man musste alles nur Flink abtippen. Sitze jetzt seit 3 Stunden hier dran.

    Als Nebenfrage hätte ich noch, wie ich mehrere Arbeitgeber bzw Lohnbescheinigungen in meinElster angebe? Über die erste Seite der Anlage N / Angabe zur eTin?

    Verzweifelte Grüße

    Marcel
    Zuletzt geändert von MarcelA; 11.01.2021, 03:34.

    #2
    Weitere Lohnsteuerbescheinigungen erfasst du auf der Seite 2 der Anlage N über + Weitere Daten hinzufügen.

    Die Abfindung hast du meines Erachtens richtig eingetragen. Die Zeilennummern der Anlage N und die Nummern der Lohnsteuerbescheinigung

    sind schon immer unterschiedlich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort. Elster hat es auch so akzeptiert. ... Bei Versorgungsaufwand habe ich allerdings nirgendswo +Weitere Daten gefunden, und dort die Beiträge für die gesetzl. Pflichtversicherungen einfach addiert. Hoffe das war auch so korrekt.

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        #4
        Bei Versorgungsaufwand habe ich allerdings nirgendswo +Weitere Daten gefunden, und dort die Beiträge für die gesetzl. Pflichtversicherungen einfach addiert. Hoffe das war auch so korrekt.
        Dass man die Eingabebereiche dort nicht duplizieren kann, ist ein bekanntes Manko. Wenn du den Bescheinigungsabruf nutzt, was so früh im Jahr selten funktioniert,

        werden die Versicherungsbeiträge aus mehreren Lohnsteuerbescheinigungen automatisch addiert. Das funktioniert aber auch erst seit einigen Monaten fehlerfrei.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Das mit diesen Bescheinigungen abrufen, habe ich auch nicht so ganz verstanden. Meine Vermutung: Ich kann damit die Daten online abrufen, die mein AG sowieso schon gemeldet hat und spare mir quasi das eigenständige Ausfüllen? Dafür sollte ich so einen Abrufcode eingeben.

          Erstmal nochmal danke für deine aufschlussreichen Antworten

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            #6
            Meine Vermutung: Ich kann damit die Daten online abrufen, die mein AG sowieso schon gemeldet hat und spare mir quasi das eigenständige Ausfüllen? Dafür sollte ich so einen Abrufcode eingeben.
            Richtig, genauso ist das gemeint. Allerdings muss der Arbeitgeber die Daten für 2020 erst bis Ende Februar 2021 melden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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