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Unklarheiten bei der Eingabe der Abfindung

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    Unklarheiten bei der Eingabe der Abfindung

    Hallo Zusammen,
    ich sitze gerade über meiner Steuererklärung für das Jahr 2020.
    Ich habe im Dezember 2020 eine Abfindung für betriebsbedingte Kündigung erhalten.
    In der Lohnsteuerbescheinigung ist diese auch unter dem
    Nr.10 = Ermässigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre (ohne 9) und ermäßigt besteuerte Entschädigungen
    Unter Nr. 11 und 12 sind Lohnsteuer und Soli aufgeführt.

    Habe nun die Abfindungssumme in der Anlage N, unter 3, Punkt 16 eingetragen.
    Hier steht allerdings "Ermäßigt zu besteuernde Versorgungsbezüge für mehrere Jahre laut Nummer 9 der Lohnsteuerbescheinigung" Die Abfindung steht aber in Nr. 10???

    Weiß vielleicht jemand, wo ich die Abfindung aus der Nr. 10 eintragen kann.
    Was ist der Unterschied zwischen Nr. 9 und Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung?

    Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt

    Vielen Dank schon mal!

    Grüße Petra


    #2
    Seite 3 der Anlage N ist zwar richtig, aber deine Abfindung ist in die Zeile 17 (nach der Überschrift) einzutragen.

    Der Steuerabzug kommt dann in die Zeilen 19 der Anlage N
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Super jetzt sieht es anders aus.
      Vielen Dank!

      Grüße Petra

      Kommentar

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